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Leitantrag - Kapitel Arbeitsrecht, Mitbestimmung

Wichtige Forderungen aus dem Leitantrag - Beschlussfassung im Laufe des Nachmittags

Beim 18. ÖGB-Bundeskongress werden die Kapitel Arbeitsrecht, Kollektivverträge und Mitbestimmung sowie Demokratie und Verfassung des Leitantrags präsentiert und diskutiert. Die Beschlussfassung erfolgt im Laufe des heutigen Nachmittags über den gesamten Leitantrag. Einige wichtige Forderungen:

ARBEITSRECHT 

  • Modernes Arbeitsrecht, Berücksichtigung neuer Beschäftigungsformen und Lebensgewohnheiten.
  • Flucht aus dem Arbeitsrecht durch atypische Beschäftigung und Umgehungsverträge wirksam bekämpfen.
  • Einheitliche Regelungen für alle Menschen, die in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit tätig sind; gerechtfertigte eigenständige Regeln für bestimme Gruppen erhalten.
  • Urlaubsanspruch und Mutterschutz auch für freie DienstnehmerInnen - als erster Schritt der Angleichung.
  • Faire Arbeitsverträge: Abschaffung von Vertragsstrafen, Verbot von Konkurrenzklauseln, Beschränkung von Versetzungen und von Rückforderung von Ausbildungskosten.
  • Teilzeitbeschäftigten muss eine zweite Beschäftigung auch bei Konkurrenzunternehmen erlaubt sein.
  • Pflegefreistellung und Elternkarenz unabhängig vom gemeinsamen Haushalt.
  • Zwei Wochen Pflegefreistellung pro Jahr für Kinder bis 14.
  • Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung auch für alle ArbeiterInnen.
  • Wirksamer Kündigungsschutz für kranke Beschäftigte. 


KOLLEKTIVVERTRÄGE UND MITBESTIMMUNG 

  • Regelmäßige Anhebung der Mindestlöhne/-gehälter in allen Branchen.
  • Wo kein KV gilt: angemessene und ortsübliche Entlohnung garantieren.
  • Steigende Löhne und Gehälter: Abgeltung der Inflation, gerechter Anteil an der Wertschöpfung.
  • Rechte erhalten: Auch nach Ausgliederungen müssen die Rechte aus dem zuvor gültigen Kollektivvertrag erhalten bleiben.
  • Flächenkollektivverträge statt Firmenkollektivverträge.
  • Keine Kompetenzverschiebung vom KV auf die betriebliche Ebene.
  • Einkommensschere schließen: niedrige Einkommensgruppen stärker erhöhen, Vordienstzeiten besser anrechnen, Karenzzeiten anerkennen.
  • Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden, z. B. bei Karriere oder Weiterbildung.
  • Öffentliche Aufträge nur an Firmen mit Frauenförderplänen.
  • Verpflichtende Einkommensberichte in Unternehmen ab 100 ArbeitnehmerInnen; Ausweitung z. B. auf Länder und Gemeinden.
  • Sanktionen für Firmen, die keine Einkommensberichte erstellen, oder aber keine Konsequenzen daraus ziehen.
  • Mehr Mitbestimmungsrechte für BetriebsrätInnen, z. B. auch bei der Beschäftigung von Leiharbeitskräften.
  • Mitbestimmung der Belegschaftsvertretungen auch auf EU-Ebene ausbauen.  


DEMOKRATIE UND VERFASSUNG

  • Soziale Grundrechte in der Verfassung für einen starken Sozialstaat.
  • Recht auf Arbeit als Grundlage einer eigenständigen Existenzsicherung.
  • Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen.
  • Recht auf existenzielle Mindestversorgung.
  • Recht auf Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, im Alter und generell bei sozialen Notlagen.
  • Mehr Demokratie in der EU.
  • Stärkung des EU-Parlaments - volle Einbeziehung in alle Entscheidungen der europäischen Wirtschaftspolitik.
  • Stärkere Verbindung der Ernennung des/der KommissionspräsidentIn mit den Wahlen zum EU-Parlament.
  • Fixierung eines aktiven sozialen Dialogs mit den europäischen Sozialpartnern.
  • Demokratie stärken, Extremismus verhindern.
  • Stärkung der Demokratie statt Verkleinerung des Nationalrats.
  • Diskriminierung besser bekämpfen.
  • Integrations- und Asylpolitik darf nicht vorrangig eine Frage der Sicherheitspolitik sein.