Leitantrag - Kapitel Bildung
Wichtige Forderungen aus dem Leitantrag - Beschlussfassung am 20. Juni
Beim 18. ÖGB-Bundeskongress wird das Kapitel Bildung des Leitantrags präsentiert und diskutiert. Die Beschlussfassung erfolgt am 20. Juni über den gesamten Leitantrag. Einige wichtige Forderungen:
BILDUNG
- Kindergarten als wichtigste Bildungseinrichtung betrachten und nicht als Aufbewahrungsstelle für Kinder.
- Anspruch auf staatlich finanzierte Bildung - vom Kindergarten bis zum Hochschulabschluss, egal ob auf dem ersten Bildungsweg, oder im Erwachsenenalter nachgeholt.
- Ganztägiges, flächendeckendes, leistbares, qualitativ hochwertiges Angebot an Kindergartenplätzen.
- Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr.
- Flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen.
- Gemeinsame Schule der 6- bis 15-Jährigen.
- Schulpflicht als Bildungspflicht mit dem Ende der 9. Schulstufe.
- Verpflichtendes Ausbildungsjahr im Anschluss an die Schulpflicht; Ermöglichung des Abschlusses mit individueller Förderung.
- Eine Fachkräftemilliarde, die durch den Beitrag der Unternehmen in einer Höhe von einem Prozent der Jahresbruttolohnsumme finanziert wird. Daraus werden Lehrlingsausbildung und Weiterbildung gefördert sowie Qualitätssicherung und überbetriebliche Ausbildung finanziert.
- Qualitätsförderung und -sicherung für die Lehre.
- Lehre mit Matura muss zum Regelfall werden.
- Erhöhung der Durchlässigkeit, z. B. durch bessere Anerkennung von informell erworbener Bildung.
- Das Budget für die Hochschulen muss sicherstellen, dass alle Studierenden ihr Wunschstudium beginnen können.
- Gänzliche Abschaffung von Studiengebühren; auch an Fachhochschulen.
- Ausbau der Stipendien.
- Rahmenbedingungen, die Beruf und Studium vereinbar machen, z. B. Abend- und Blocklehrveranstaltungen, bedarfsgerechte Öffnungszeiten.
- Ausbau der Fachhochschulen mit Schwerpunkt auf berufsbegleitenden Angeboten.
- Weiterbildung für alle - neue Zielgruppen für berufliche Fortbildung gewinnen.
- Klare Regelungen für die Erwachsenenbildung; Steuerung durch den Bund.
- Rechtsanspruch auf eine Woche betriebliche Weiterbildung pro Jahr, unter Fortzahlung des Entgelts.
- Flächendeckendes Angebot an anbieterübergreifender Bildungsberatung.