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Leitantrag - Kapitel Bildung

Wichtige Forderungen aus dem Leitantrag - Beschlussfassung am 20. Juni

Beim 18. ÖGB-Bundeskongress wird das Kapitel Bildung des Leitantrags präsentiert und diskutiert. Die Beschlussfassung erfolgt am 20. Juni über den gesamten Leitantrag. Einige wichtige Forderungen: 
 
BILDUNG 

  • Kindergarten als wichtigste Bildungseinrichtung betrachten und nicht als Aufbewahrungsstelle für Kinder.
  • Anspruch auf staatlich finanzierte Bildung - vom Kindergarten bis zum Hochschulabschluss, egal ob auf dem ersten Bildungsweg, oder im Erwachsenenalter nachgeholt.
  • Ganztägiges, flächendeckendes, leistbares, qualitativ hochwertiges Angebot an Kindergartenplätzen.
  • Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr.
  • Flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen.
  • Gemeinsame Schule der 6- bis 15-Jährigen.
  • Schulpflicht als Bildungspflicht mit dem Ende der 9. Schulstufe.
  • Verpflichtendes Ausbildungsjahr im Anschluss an die Schulpflicht; Ermöglichung des Abschlusses mit individueller Förderung.
  • Eine Fachkräftemilliarde, die durch den Beitrag der Unternehmen in einer Höhe von einem Prozent der Jahresbruttolohnsumme finanziert wird. Daraus werden Lehrlingsausbildung und Weiterbildung gefördert sowie Qualitätssicherung und überbetriebliche Ausbildung finanziert.
  • Qualitätsförderung und -sicherung für die Lehre.
  • Lehre mit Matura muss zum Regelfall werden.
  • Erhöhung der Durchlässigkeit, z. B. durch bessere Anerkennung von informell erworbener Bildung.
  • Das Budget für die Hochschulen muss sicherstellen, dass alle Studierenden ihr Wunschstudium beginnen können.
  • Gänzliche Abschaffung von Studiengebühren; auch an Fachhochschulen.
  • Ausbau der Stipendien.
  • Rahmenbedingungen, die Beruf und Studium vereinbar machen, z. B. Abend- und Blocklehrveranstaltungen, bedarfsgerechte Öffnungszeiten.
  • Ausbau der Fachhochschulen mit Schwerpunkt auf berufsbegleitenden Angeboten.
  • Weiterbildung für alle - neue Zielgruppen für berufliche Fortbildung gewinnen.
  • Klare Regelungen für die Erwachsenenbildung; Steuerung durch den Bund.
  • Rechtsanspruch auf eine Woche betriebliche Weiterbildung pro Jahr, unter  Fortzahlung des Entgelts.
  • Flächendeckendes Angebot an anbieterübergreifender Bildungsberatung.