Gute Arbeit, gute Einkommen, Demokratie und Mitbestimmung
Delegierte diskutieren erstes Kapitel des ÖGB-Grundsatzprogramms
Das erste Kapitel, das die Delegierten zum ÖGB-Bundeskongress diskutieren werden, befasst sich mit den Bedürfnissen der Menschen in der Arbeitswelt der Zukunft: „Es ist wichtig, die Veränderungen der Arbeitswelt rechtzeitig zu erkennen und mitzugestalten“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: „Alle, die von einem Arbeitgeber wirtschaftlich abhängig sind, sollen auch von Arbeitsrecht und Kollektivverträgen geschützt sein. Der Umgehung des Arbeitsrechts und der Scheinselbständigkeit sagen wir mit unserem Forderungsprogramm den Kampf an.“ Am 14. Juni wird über die Anträge abgestimmt.
Die Definition des Arbeitsvertrags geht auf den Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. Der geltende ArbeitnehmerInnenbegriff orientiert sich am klassischen Industriebetrieb, er kann aber die Gestaltungsfragen der geänderten Arbeitswelt nicht mehr angemessen beantworten. Technologische Möglichkeiten werden bewusst verwendet, um arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Lücken auszunutzen. Da das Arbeitsrecht die Unterlegenheit des Arbeitnehmers/der ArbeitnehmerIn gegenüber dem Arbeitgeber durch die Gewährleistung von rechtlichen Mindeststandards ausgleichen soll, muss der Gesetzgeber in vielen Bereichen tätig werden. Und auch die betriebliche Mitbestimmung muss an die veränderte Wirtschaft angepasst werden.
Der ÖGB fordert u. a. :
- Alle Menschen, die ihre Arbeitskraft in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu einem oder wenigen Auftraggebern verkaufen, sollen in den Schutz arbeits- und sozialrechtlicher Schutzbestimmungen fallen.
- erstärkter Kampf gegen Flucht aus dem Arbeitsrecht.
- Arbeitszeit: Zeitautonomie, Planbarkeit, Arbeitszeitverkürzung.
- Bessere Absicherung z. B. bei mobiler Arbeit, gesetzliche Regelungen bei Nutzung neuer Technologien, z. B. Virtual-Reality-Brillen.
- Kollektivvertrag für alle. Kollektivverträge als Grundlage einheitlicher Arbeitsbedingungen aller Dienstverhältnisse.
- Kollektivvertraglicher Mindestlohn von 1.700 Euro.
- Gleicher Lohn, gleiche Chancen für Frauen und Männer.
- Wr von Industrie 4.0 spricht, muss auch von Mitbestimmung 4.0 sprechen.
- Betriebliche Mitbestimmung stärken – Betriebsbegriff an die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft anpassen.
- Bessere Durchsetzbarkeit der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.