Der Bundesvorstand des ÖGB
Das höchste Entscheidungsgremium zwischen den Bundeskongressen ist der Bundesvorstand. Der Bundesvorstand bestellt die drei Bundesgeschäftsführer:innen des ÖGB, entscheidet über Streik-Anträge und über Fragen, die die Organisation des ÖGB betreffen. Außerdem werden aktuelle Fragen zur Gewerkschaftsarbeit in den Bereichen Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik diskutiert.
Stimmberechtigte Mitglieder sind: die stimmberechtigten Mitglieder des ÖGB-Vorstands, bis zu 45 Vertreter:innen der Gewerkschaften, die Vertreter:innen der Fraktionen im ÖGB, je drei Vertreter:innen der ÖGB-Abteilungen Frauen, Jugend und Pensionist:innen und die Vorsitzenden der acht Landesorganisationen des ÖGB. Weitere Mitglieder können kooptiert werden. Der Frauenanteil im Bundesvorstand muss aliquot mindestens der weiblichen Mitgliederzahl entsprechen.
Der Bundesvorstand trifft sich drei bis vier Mal im Jahr.