Offenlegung
Im Zuge der ÖGB-Reform wurde im Jahr 2007 ein maximales monatliches Einkommen der ÖGB-Vorstandsmitglieder beschlossen. Dieses wird jährlich valorisiert und beträgt 2024 netto 9.539,43 (14x jährlich). Die veröffentlichten Einkommen beruhen zum Teil nicht auf Gehältern, die der ÖGB ausbezahlt, sondern auf Einkünften aus anderen Berufen/Funktionen außerhalb des ÖGB/der Gewerkschaften. Falls die Einkünfte den festgelegten Grenzbetrag überschreiten, ist der Differenzbetrag monatlich auf ein Konto zu Gunsten gemaßregelter GewerkschafterInnen zu überweisen. Damit gemeint sind Personen, die sich gewerkschaftlich engagiert haben und deshalb berufliche Nachteile erlitten haben.
Die Werte beziehen sich auf die Nettobezugserklärungen mit Stand Anfang 2024 (14x jährlich).
Beim 20. ÖGB-Bundeskongress im Juni 2023 wurden die Mitglieder des ÖGB-Vorstands neu gewählt.