Geschlechtergerechtigkeit
Frauen bekommen 42 % weniger Pension als Männer
Kindererziehungszeiten müssen bis zum 8. Lebensjahr des Kindes angerechnet werden
Am 30. Juli 2020 ist bundesweiter Equal Pension Day - der markiert jenen Tag, an dem Männer in Österreich bereits so viel Pension bekommen haben, wie Frauen erst bis Jahresende erhalten werden. Frauen bekommen nämlich auch im Jahr 2020 immer noch 42 % weniger Pension als Männer. Die ÖGB Frauen fordern daher ein neues Modell zur besseren Anrechnung der Kindererziehungszeiten, damit Frauen im Alter sorgenfreier und finanziell unabhängiger leben können.
Bezahlte vs. unbezahlte Arbeit
Frauen leisten nach wie vor den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit für Kinder. Aufgrund von fehlenden Kinderbildungseinrichtungen und veralteten Rollenzuschreibungen in der Gesellschaft ist die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsarbeit für Frauen in Österreich nach wie vor nur schwer möglich - die Teilzeitquote von unselbstständig beschäftigten Frauen liegt bei 48 Prozent. Weitere Probleme sind, dass in bestimmten Branchen gar keine Vollzeitarbeitsplätze angeboten werden und Frauen zusätzlich häufig in Branchen und Berufen beschäftigt sind, in denen die Einkommen grundsätzlich niedrig sind.
All diese Faktoren führen zu geringen Einkommen und in der Folge zu niedrigen Pensionen und Altersarmut.
Bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten
Die ÖGB Frauen fordern daher die stufenweise Verlängerung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten bis zum 8. Lebensjahr des Kindes, statt bisher bis zum 4. Lebensjahr. Dieses neue Modell würde Frauen insgesamt 175,40€ mehr Pension im Monat bringen. „Kindererziehung ist eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft. Das muss politisch anerkannt und wertgeschätzt werden“, so Schumann.
Anrechnung von Kinderziehungszeiten für die Pension
Bisherige Situation:
- Bis zum 4. Lebensjahr: 100 Prozent der Bemessungsgrundlage der Kindererziehungszeiten werden angerechnet.
- Das bringt Frauen aktuell eine monatliche Pensionserhöhung von 117,32€.
Neues Modell
- Bis zum 4. Lebensjahr: 100 Prozent der Bemessungsgrundlage der Kindererziehungszeiten werden angerechnet.
- 5. und 6. Lebensjahr: 66 Prozent der Bemessungsgrundlage der Kindererziehungszeiten werden angerechnet.
- 7. und 8. Lebensjahr: 33 Prozent der Bemessungsgrundlage der Kindererziehungszeiten werden angerechnet.
- Das würde Frauen eine monatliche Pensionserhöhung von 175,40€ bringen.
Hintergrundinfos:
- Die Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten beträgt im Jahr 2020 1.922,59€ pro Monat.
- Die Anrechnung erfolgt zusätzlich zum Erwerbseinkommen – wie lange man in Karenz war, ist für die Berechnung nicht relevant.
- Für jene Personen, denen in der Vergangenheit bereits Kindererziehungszeiten zugesprochen wurden, soll es mit dem neuen Modell nachträglich eine zusätzliche Gutschrift auf ihrem Pensionskonto geben.