Werkzeuge für den Arbeitsplatz
Hitze-/Kälte App für den Bau
Darum gehts:
Die App soll gewährleisten, dass die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Schlechtwetterentschädigung für Beschäftigten auf dem Bau erfüllt sind und bietet zugleich Informationen und Maßnahmen zu Symptomen oder Schutzmaßnahmen.
1. Warum gibt es eine Hitze-App für Beschäftigte am Bau?
Das Arbeitsrecht ist bislang nur unzureichend an die Klimakrise angepasst. Es gibt jedoch eine wichtige Sonderregelung für Beschäftigte auf dem Bau: das Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG). Diese können ab über 32,5 °C „hitzefrei“ bekommen. Für die Zeit, in der nicht gearbeitet wird, gebühren 60 Prozent vom Stundenlohn.
Um diese Möglichkeit auch zu nutzen, wurde die Hitze-App wurde als gemeinsames Projekt von der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) in Kooperation mit GLOBAL 2000 und dem Digitalisierungsfonds der AK entwickelt.
2. Was sind die gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise auf Arbeitnehmer:innen?
Durch die Klimakrise nehmen weltweit Extrenwetterereignisse (z.B. Starkregen, Hitzewellen) und weitere Gefahrenpotentiale (z.B. Murenabgänge, Waldbrände, Überschwemmungen, Dürren) immer stärker zu.
Für die unmittelbare Gesundheit spielen im Alpenraum und insbesonderen den Großstätdtischen Ballungsräume vor allem der direkte Hitzestress mit zunehmenden Hitzetagen (Temperatur >30°) sowie geringe nächtliche Abkühlung bei Tropennächten (>20°) zunehmende eine Rolle. Zudem steigt die Gefahr langfristiger Folgen z.B. durch die geänderte Verbreitung von Krankheitserregern bzw. deren Überträgern.
Beispiel:
Gerade die Hitze trifft viele Arbeitnehmer:innen bereits jetzt besonders hart. Dazu zählen ganz diverse Arbeitsbereiche z.B. Bau, Erntearbeit, Fahrerkabinen, Gärtnerei oder auch der Gastronomie. Aber auch dort, wo es ohnehin heiß ist oder zusätzlich hohe Luftfeuchtigkeit gegeben ist, sind hohen Temperaturen besonders belastend (z.B. Küchen, Friseurgeschäfte, Putzereien und Wäschereien).
Bei der Arbeit im Freien kommt auch noch die UV-Strahlung hinzu. Bei derart hohen Temperaturen lässt die Konzentrationsfähigkeit nach und die die Unfallgefahr steigt. Gerade bei körperlicher Arbeit im Freien kann es dann auch zu einem Sonnenstich oder Hitzekollaps/Hitzschlag kommen.
3. Wie komme ich mit der Hitze App zu «Hitzefrei»?
Erst ab 32,5°C Schattentemperatur besteht auf Baustellen die Möglichkeit, die Arbeit niederzulegen. Allerdings gibt es hierfür (bislang) keinen Rechtsanspruch. Die Entscheidung, ob tatsächlich Hitzefrei gewährt wird, obliegt allein dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. Gewährt diese:r nach Anhörung des Betriebsrats Hitzefrei, bekommen die Arbeiter:innen eine Lohnfortzahlung von 60 Prozent, welche den Unternehmen von der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) erstattet wird.
Wichtig! Es geht insgesamt um wenige Stunden (nicht um Tage) wenn zumeist ab Mittag oder am Nachmittag 32,5 Grad Celsius erreicht werden.
4. Wie oft wurden die Regelungen bereits genutzt?
Die freiwillige Gewährung von Hitzefrei auf Baustellen erweist sich als unzureichend. Im Sommer 2023 erhielten trotz Hitzerekorden nur 25% der Bauarbeiter:innen Hitzefrei. Konkret bedeutet dies, dass 23.875 Beschäftigte aus 1.158 Betrieben an 19 Hitzetagen insgesamt 71.280 Stunden Hitzefrei bekamen - durchschnittlich nur 3 Stunden pro Person.
Die Situation hat sich 2024 sogar noch verschlechtert, sodass nur noch 10% der Beschäftigten Hitzefrei erhielten. Diese Zahlen verdeutlichen, dass freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, um Arbeitnehmer:innen bei extremer Hitze angemessen zu schützen.
5. Was passiert in den Gewerkschaften?
Das aktuelle Arbeitsrecht ist unzureichend auf die Klimakrise angepasst . Aus diesem Grund gibt es einen dringenden Reformbedarf. Die Gewerkschaften haben daher umfassende Forderungen an ein klimafittes Arbeitsrecht aufgestellt. Neben der lautstarken Interessensvertretung sind im Rahmen von Bündnissen mit Arbeiterkammer und Klimabewegung bereits weitere Maßnahmen geplant.