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Industriegebäude
Transformationspläne sichern Mitbestimmung bei staatlichen Förderungen für Dekarbonisierung.

Werkzeuge der Mitbestimmung

Transformationspläne

Darum gehts:
Transformationspläne sind ein relativ "neues" Instrument, welches Mitbestimmung bei staatlichen Förderprogrammen für Dekarbonisierungsvorhaben sicherstellen sollen (soziale Konditionalitäten)

1. Was sind Transformationspläne?

Die Erstellung eines «Transformationsplans» ist aktuell verpflichtende Voraussetzung für den Erhalt von Fördermittel aus dem Bundesprogramm «Transformation der Industrie».

Mit diesem milliardenschweren Förderprogramm fördert das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) sowohl Investitionen als auch Betriebskosten ("Transformationszuschuss") für den Ausstieg auf fossilen Brennstoffen in der österreichischen Industrie. 

Ziel ist es unter Einbindung des Betriebsrats einen Transformationsplan zu erstellen, der Antworten auf zwei zentrale Herausforderungen gibt:

  1. Welche ökologischen Herausforderungen bestehen im Betrieb und wie plant der Betrieb diese Herausforderungen bewältigen? 
  2. Welche sozialen Herausforderungen in Bezug auf Arbeitsplätze und Qualifizierungsanforderungen entstehen dadurch und welche Begleitmaßnahmen werden getroffen werden, um negative Auswirkungen auf ein Minimum zu beschränken?

2. Welche Betriebe erstellen Transformationspläne? 

Die Zielgruppe der Förderung sind vor allem größere Industriebetriebe mit über 10.000t CO2-Emissionen/Jahr, die dem Emissionshandel (ETS) unterliegen und den Branchen laut Anhang I des Umweltförderungsgesetzes entsprechen.

Landkarte der Dekarbonisierung
Quelle: Wifo-Studie "Landkarte der Dekarbonisierung" (2021)

Weiterhin müssen sie ihren Betriebsstandort oder Anlage in Österreich haben (z.B. Nahrungsmitteln, Textil- und Bekleidung, Holz- und Papier, Chemie, Glas- und Keramik, Baustoffe, Metall). Einen groben Überblick bietet dieses Grafik aus der Wifo-Studie "Landkarte der Dekarbonisierung".

Mit dem ersten Förderjahr 2023 wurden dabei Investitionskosten für Pilot- und Demonstrationsanlagen in 7 österreichischen Industrieunternehmen gefördert. Mit 2025 wurde der das Programm auch um Betriebskostenförderungen erweitert. 

Inhaltlich zielt die Förderung vor allem auf Projekte für den effizienten Einsatz von Energie, der Erzeugung und den Einsatz erneuerbarer Energieträger, den Ausbau von Fernwärme- und Fernkältesystemen sowie die Umstellung auf biogene Rohstoffe sowie Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen ab.

3. Was muss in den Transformationsplänen stehen?

Laut den aktuellen Förderrichtlinien sind im Transformationsplan sechs inhaltliche Eckpunkte darzustellen:

  1. Konkret geplante Maßnahmen und Investition am Standort
  2. Status Quo und geplante Schritte zur Erreichung der Dekarbonisierung
  3. Änderung der betroffenen Wertschöpfungsketten
  4. Darstellung der Veränderungen sowie gesicherter und/oder zusätzlicher Arbeitsplätze
  5. Entsprechende Qualifizierungs- und Weiterbildungskonzepte
  6. Expliziter Nachweis über Information und Beratung mit dem Betriebsrat

Insbesondere mit dem letzten Punkt haben Betriebsräte also die festgeschriebene Möglichkeit bereits im Prozess der Antragsstellung Informationen zu bekommen und ihr Wissen bei innerbetrieblichen Planungsprozessen einzubringen. 

4. Wie können sich Betriebsräte bei den Transformationsplänen einbringen?

Der erstelle Transformationsplan muss nachweislich mit dem Betriebsrat beraten werden, wobei sich Möglichkeiten für (kritische) Nachfragen ergeben und gegebenenfalls Forderungen nach Anpassungen gestellt werden können.

Betriebsräte können hier als Multiplikator agieren, indem sie die Beschäftigten frühzeitig informieren und über mögliche Auswirkungen aufklären und die Informationen aus dem Transformationsplan überprüfen.

Zusätzlich können sie die effektive Anwendung der Transformationspläne durch weitere Maßnahmen unterstützen:

Einforderung einer Kommunikationsstrategie in Richtung Beschäftigte sowie Förderung des betrieblichen Vorschlagswesens zur stetigen Verbesserung der Ökobilanz bzw. einer nachhaltigen Produktion

Vernetzung und Kontaktaufnahmen mit dem regionalen AMS, Bildungseinrichtungen (BFI, ..), Arbeitsstiftungen (WAFF, ..), etc. bezüglich spezifischer Beratungs- und Qualifizierungsangebote bei der Transformation.

Vorschlag einbringen, dass der Transformationsplan im Aufsichtsrat beschlossen wird, um die Bedeutung ins gesamte Unternehmen zu tragen und wichtige Akteure frühzeitig zu informieren

Im Aufsichtsrat kann ein Ausschuss gebildet werden, der mehr Zeit für offene Fragen und regelmäßige Updates zu den laufenden Dekarbonisierungsprojekten bietet (z.B. für Nachhaltigkeitsfragen)

Betriebliche Vereinbarung für das Recht auf Weiterbildung und Qualifizierung auf Basis des Transformationsplans

Aufstellung eines Zeitplans, der die regelmäßige Evaluierung und Aktualisierung des Transformationsplans sicherstellt (z. B. fester Ta-gesordnungspunkt bei den vierteljährlichen Wirtschaftsgesprächen)

5. Gibt es Unterstützung für Betriebsräte bei Transformationsplänen?

Mehr Informationen zum aktuellen Programm finden sich auf der Seite der Förderabwicklungsstelle. Als Orientierung dient die bereitgestellte Word-Vorlage für den Transformationsplan, die ausgefüllt werden muss.

Bei Fragen wende dich an deine Gewerkschaft! Diese kann dich bei der Erstellung das Transformationspläne unterstützen (z.B. Infopapiere mit Checklisten und Fragestellungen für die Diskussion mit der Geschäftsleitung) oder euer Feedback für die Verbesserung der Transformationspläne weitergeben.