Werkzeuge der Mitbestimmung
Transformationspläne
Darum geht's:
Transformationspläne sind ein relativ "neues" Werkzeug für den Betriebsrat, welches Mitbestimmung bei staatlichen Förderungen für industrielle Dekarbonisierungsprojekte sicherstellen sollen (soziale Konditionalitäten)
1. Was sind Transformationspläne?
Die Erstellung eines «Transformationsplans» ist aktuell verpflichtende Voraussetzung für den Erhalt von Fördermittel aus dem Bundesprogramm «Transformation der Industrie».
Mit diesem milliardenschweren Förderprogramm fördert das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) sowohl Investitionen als auch Betriebskosten ("Transformationszuschuss") für den Ausstieg auf fossilen Brennstoffen in der österreichischen Industrie.
Ziel ist es unter Einbindung des Betriebsrats einen Transformationsplan zu erstellen, der Antworten auf zwei zentrale Herausforderungen gibt:
- Welche ökologischen Herausforderungen bestehen im Betrieb und wie plant der Betrieb diese Herausforderungen bewältigen?
- Welche sozialen Herausforderungen in Bezug auf Arbeitsplätze und Qualifizierungsanforderungen entstehen dadurch und welche Begleitmaßnahmen werden getroffen, um negative Auswirkungen für Beschäftigte abzufedern?
2. Welche Betriebe erstellen Transformationspläne?
Die Zielgruppe der Förderung sind vor allem größere Industriebetriebe mit über 10.000t CO2-Emissionen/Jahr, die dem Emissionshandel (ETS) unterliegen und den Branchen laut Anhang I des Umweltförderungsgesetzes entsprechen.
Weiterhin müssen sie ihren Betriebsstandort oder Anlage in Österreich haben (z.B. Nahrungsmitteln, Textil- und Bekleidung, Holz- und Papier, Chemie, Glas- und Keramik, Baustoffe, Metall). Einen groben Überblick bietet dieses Grafik aus der Wifo-Studie "Landkarte der Dekarbonisierung".
Für 2023/2024 wurden dabei ausschließlich Investitionskosten für Pilot- und Demonstrationsanlagen in österreichischen Industrieunternehmen gefördert. Mit 2025 wurde das Programm auch um Betriebskostenförderungen erweitert.
Inhaltlich zielt die Förderung vor allem auf Dekarbonisierungsprojekte an. Dazu zählen: Effizienter Einsatz von Energie, Erzeugung/ Einsatz erneuerbarer Energieträger, Ausbau von Fernwärme-/Fernkältesystemen, Umstellung auf biogene Rohstoffe, Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Treibhausgasemissionen.
3. Was muss in den Transformationsplänen stehen?
Laut den aktuellen Förderrichtlinien sind im Transformationsplan sechs inhaltliche Eckpunkte darzustellen:
- Konkret geplante Maßnahmen und Investition am Standort
- Status Quo und geplante Schritte zur Erreichung der Dekarbonisierung
- Änderung der betroffenen Wertschöpfungsketten
- Darstellung der Veränderungen sowie gesicherter und/oder zusätzlicher Arbeitsplätze
- Entsprechende Qualifizierungs- und Weiterbildungskonzepte
- Expliziter Nachweis über Information und Beratung mit dem Betriebsrat
Insbesondere mit dem letzten Punkt haben Betriebsräte also die festgeschriebene Möglichkeit bereits VOR der Antragsstellung Informationen zu bekommen und ihre Themen einzubringen.
4. Wie können sich Betriebsräte bei den Transformationsplänen einbringen?
Nachragen und Anpassen
Der erstelle Transformationsplan muss nachweislich mit dem Betriebsrat beraten werden. Dabei ergeben sich Möglichkeiten für (kritische) Nachfragen und gegebenenfalls Forderungen nach Anpassungen gestellt werden können.
Aufklären und Kontrollieren
Betriebsräte können hier als Multiplikator agieren, indem sie die Beschäftigten frühzeitig informieren und über mögliche Auswirkungen aufklären und die Informationen aus dem Transformationsplan überprüfen.
Zusätzlich können sie die effektive Anwendung der Transformationspläne durch weitere Maßnahmen unterstützen:
Einforderung einer Kommunikationsstrategie in Richtung Beschäftigte sowie Förderung des betrieblichen Vorschlagswesens zur stetigen Verbesserung der Ökobilanz bzw. einer nachhaltigen Produktion
Vernetzung und Kontaktaufnahmen mit dem regionalen AMS, Bildungseinrichtungen (BFI, ..), Arbeitsstiftungen (WAFF, ..), etc. bezüglich spezifischer Beratungs- und Qualifizierungsangebote bei der Transformation.
Vorschlag einbringen, dass der Transformationsplan im Aufsichtsrat beschlossen wird, um die Bedeutung ins gesamte Unternehmen zu tragen und wichtige Akteure frühzeitig zu informieren
Im Aufsichtsrat kann ein Ausschuss gebildet werden, der mehr Zeit für offene Fragen und regelmäßige Updates zu den laufenden Dekarbonisierungsprojekten bietet (z.B. für Nachhaltigkeitsfragen)
Betriebliche Vereinbarung für das Recht auf Weiterbildung und Qualifizierung auf Basis des Transformationsplans
Aufstellung eines Zeitplans, der die regelmäßige Evaluierung und Aktualisierung des Transformationsplans sicherstellt (z. B. fester Ta-gesordnungspunkt bei den vierteljährlichen Wirtschaftsgesprächen)
5. Gibt es Unterstützung für Betriebsräte bei Transformationsplänen?
Unten findet sich ein Factsheet mit Checklisten und Anregungen für mögliche Fragestellungen. Die technischen Details finden sich auf der Website der Förderabwicklungsstelle.
Noch mehr Fragen? Wende dich an deine Gewerkschaft! Diese kann dich bei der Erstellung das Transformationspläne oder den internen Diskussionen unterstützen. Euer Feedback kann auch zur Verbesserung der Transformationspläne weitergeben werden.