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Arbeitsminister Martin Kocher mit den PräsidentInnen von ÖGB, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer sowie der Industriellenvereinigung (IV)
Arbeitsminister Martin Kocher mit den PräsidentInnen von ÖGB, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer sowie der Industriellenvereinigung (IV) ÖGB

Absicherung

Arbeitslosengeldreform: ÖGB nennt Forderungen und rote Linien

ÖGB-Präsident Katzian will Erhöhung auf 70 Prozent - Zuverdienstmöglichkeit soll bleiben

„Zu echten Verhandlungen sind wir immer bereit, zum Abnicken von Maßnahmen nicht: Wir sind kein Begleitservice der Bundesregierung“, stellte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian zum Auftakt der Beratungen mit den Sozialpartnern über die Reform der Arbeitslosenversicherung klar.

Arbeitsminister Martin Kocher hatte die PräsidentInnen von ÖGB, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer sowie der Industriellenvereinigung (IV) am 15. November eingeladen, um „Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ auszuloten.  

Mit dem Problem der zunehmenden Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich die Armutsgefährdung vieler Menschen.

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

70 Prozent Arbeitslosengeld  

Wichtigstes Ziel des ÖGB ist die Absicherung arbeitsloser Menschen. Neun von zehn Arbeitslosen leben an oder unter der Armutsgrenze. Eine Erhöhung des Arbeitslosengelds von aktuell 55 auf 70 Prozent des letzten Nettoentgelts bleibt eine zentrale Forderung, wie Katzian einmal mehr betonte: „Das durchschnittliche Arbeitslosengeld beträgt weniger als 1.000 Euro und liegt damit unter der Armutsgrenze, das ist existenzbedrohend. Mit dem Problem der zunehmenden Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich also die Armutsgefährdung vieler Menschen.“ 

Mehr Unterstützung für Langzeitarbeitslose 

In diesem Sinne fordert der ÖGB weiterhin mehr Engagement im Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit, von der ältere ArbeitnehmerInnen überdurchschnittlich betroffen sind.

Der ÖGB-Präsident präzisierte die Forderung nach einem Überbrückungsgeld für ältere Langzeitarbeitslose: Es geht darum, Menschen, die arbeitslos sind, wenig bis keine Beschäftigungsperspektive haben und kurz vor der Pension stehen, eine finanzielle Absicherung geben.

Der ÖGB-Vorschlag sieht für Langzeitarbeitslose, die fünf Jahre vor der Pension stehen, 70 Prozent Arbeitslosengeld vor, ohne dass sie sich für neue Jobs bewerben müssen. „Hier geht es nicht nur um eine Entlastung des Arbeitsmarkts und um eine Reduktion des Wettbewerbs zwischen Jüngeren und Älteren“, erklärt Katzian: „Es geht auch um die Würde der Betroffenen, die oft jahrzehntelang fleißig gearbeitet haben, dann schuldlos ihre Jobs verloren haben und jetzt nicht einmal mehr Antworten auf ihre Bewerbungen bekommen, weil sie eben vielen zu teuer sind.“ 

„Zwischenparken“ beim AMS abschaffen  

Eine weitere Forderung betrifft das sogenannte „Zwischenparken“ von Arbeitskräften beim AMS. Es ist nämlich keine Seltenheit, dass Betriebe MitarbeiterInnen bei Auftragsschwankungen kurzfristig beim AMS „zwischenparken“ und anschließend wiedereinstellen. Diese Praxis, die mittlerweile einen Prozentpunkt der Arbeitslosenquote ausmacht, kostet die Allgemeinheit rund 500 Millionen Euro jährlich, wie eine WIFO-Studie belegt.  

„Das muss abgeschafft beziehungsweise für Unternehmen teurer gemacht werden“, fordert Katzian. Auch der Chef des Wirtschaftsförderungsinstuts (WIFO), Gabriel Felbermayr, plädiert dafür, dass Unternehmen, die MitarbeiterInnen immer wieder für kurze Zeit beim AMS „zwischenparken”, einen Beitrag leisten. 

Wir haben viele Ideen, um das Leben arbeitsloser Menschen zu erleichtern.

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Zuverdienstmöglichkeit muss bleiben 

Eine rote Linie für den ÖGB ist die Zuverdienstmöglichkeit, deren Abschaffung vereinzelt gefordert wird. „Der Zuverdienst muss bleiben, weil einfach zu viele Betroffene ein zu geringes Arbeitslosengeld haben“, sagt der ÖGB-Präsident: „Die geringfügige Beschäftigung ist für viele ein Anker in der Arbeitswelt. Nebenjobs schaffen auch Netzwerke, die Chancen auf bessere Arbeitsplätze erhöhen.“

Außerdem entlastet die Zuverdienstmöglichkeit auch die Sozialhilfe, weil die Einkommen in Summe höher sind und damit auch weniger finanzielle Unterstützung notwendig ist. 

Zumutbarkeitsbestimmungen zu verschärfen wäre absurd 

Auch eine Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen lehnt der ÖGB ab. „Arbeitslosen Menschen wird bereits jetzt viel zugemutet“, erinnert Katzian daran, dass zum Beispiel nach gut drei Monaten Jobsuche der Berufsschutz fällt. Das bedeutet, es ist dann egal, was vorher gearbeitet wurde, das AMS darf überall hin vermitteln. Ein Monat später sinkt dann auch der Entgeltschutz.  Außerdem gelten Wegzeiten von zwei Stunden pro Tag als zumutbar. „Über weitere Verschärfungen nachzudenken, ist auch absurd, weil ArbeitsmarktexpertInnen argumentieren, dass die Arbeitslosigkeit nicht durch Verschärfungen zurückgeht“, so Katzian. 

Diesem Startschuss der Diskussion mit den Sozialpartnern sollen weitere Gesprächsrunden auf verschiedenen Ebenen folgen. Ziel sei es, Anfang nächsten Jahres ein ausgewogenes Gesamtpaket vorzulegen, um mehr Menschen rascher in Beschäftigung zu bringen und Einkommen besser abzusichern.

Der ÖGB bringt seine Expertise gerne ein, so Katzian: „Wir haben viele Ideen, um das Leben arbeitsloser Menschen zu erleichtern. Mir ist es sehr wichtig, dass es eine sachliche Diskussion und einen klaren, transparenten Prozess gibt.“

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