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Kurzarbeit

Der ÖGB hat gemeinsam mit den Sozialpartnern die Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie wiederbelebt. Kurzarbeit bedeutet, dass Menschen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Unternehmens für eine bestimmte Zeit weniger als ihre ursprüngliche Normalarbeitszeit arbeiten. Ihr Einkommen bleibt aber annähernd gleich hoch. Finanziell gefördert wird die Kurzarbeit durch das AMS. Bei Erholung können Unternehmen rasch auf erfahrene MitarbeiterInnen zurückgreifen und müssen keine neuen suchen. Der ÖGB hat die Kurzarbeit mitverhandelt und dafür gesorgt, dass Arbeitsplätze und Einkommen gesichert sind.