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Unternehmen ab 400 Beschäftigten sind ab 1. Jänner 2025 verpflichtet, Barrierefreiheitsbeauftragte zu ernennen. VadimGuzhva – stock.adobe.com

Ab 2025 müssen Unternehmen Barrieren abbauen

Unternehmen ab 400 Beschäftigten sind ab 1. Jänner 2025 verpflichtet, Barrierefreiheitsbeauftragte zu ernennen. Oegb.at klärt die wichtigsten Fragen.

Ab dem 1. Jänner 2025 werden Barrierefreiheitsbeauftragte für Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter:innen verpflichtend. Diese Maßnahme soll die Barrierefreiheit verbessern und allen Beteiligten –  Beschäftigten, Kundinnen und Kunden und externen Personen – zugutekommen. Was das konkret bedeutet, hat sich oegb.at angeschaut.  

Was machen Barrierefreiheitsbeauftragte?

Barrierefreiheitsbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für das Thema Barrierefreiheit im Unternehmen.  

Zu den Aufgaben gehören:  

Barrieren abbauen: Hindernisse identifizieren und beseitigen.  

Sensibilisierung schaffen: Mitarbeitende und Führungskräfte für das Thema sensibilisieren.  

Beratung und Information: Probleme aufzeigen und Lösungen entwickeln.  

Netzwerke aufbauen: Zusammenarbeit mit internen und externen Expertinnen und Experten.

Ziel ist es, eine barrierefreie Umgebung zu schaffen, die allen Menschen den Zugang und die Teilhabe ermöglicht.

Welche Vorteile bietet die Tätigkeit als Barrierefreiheitsbeauftragte?

Der Job als Barrierefreiheitsbeauftragte bietet viele Vorteile, sowohl für Unternehmen als auch für die Gesellschaft:

Unterstützung für Mitarbeiter:innen: Menschen mit Behinderungen werden besser integriert.

Unfallprävention: Barrierefreiheit reduziert Unfallrisiken.

Neue Kund:innengruppen: Eine barrierefreie Umgebung spricht mehr Kundinnen und Kunden an.

Kostenersparnis: Frühzeitige Planung spart Kosten für nachträgliche Anpassungen.

Imagegewinn: Engagement für Inklusion verbessert das Unternehmensimage.

Wer kann Barrierefreiheitsbeauftragte:r werden?

Das Gesetz gibt keine genauen Vorgaben, wer diese Rolle übernehmen soll. Wichtig ist jedoch:

Fachwissen: Grundlegendes Wissen über Barrierefreiheit und deren Umsetzung.

Kommunikationsstärke: Die Fähigkeit, mit allen Beteiligten zu kommunizieren und für das Thema zu sensibilisieren.

Vernetzung: Aufbau von Kontakten zu Expertinnen und Experten und Fachstellen.

Teamfähigkeit: Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen und Stakeholdern.

Unternehmen können ihre Mitarbeiter:innen durch Schulungen auf diese Rolle vorbereiten.

Welche Aufgaben haben Barrierefreiheitsbeauftragte?

Der oder die Beauftragte sollte folgende Bereiche abdecken:

Analyse und Bewertung: Bestehende Barrieren identifizieren.

Beratung und Schulung: Mitarbeiter:innen schulen und sensibilisieren.

Maßnahmen umsetzen: Projekte zur Barrierefreiheit planen und begleiten.

Netzwerk aufbauen: Kontakte zu Spezialist:innen und Interessensgruppen pflegen.

Kontrolle und Berichtswesen: Fortschritte dokumentieren und berichten.

Welche Herausforderungen gibt es?

Obwohl die Einführung von Barrierefreiheitsbeauftragten viele Vorteile bringt, bestehen auch Herausforderungen:

Breites Themenfeld: Barrierefreiheit umfasst bauliche, technische und kommunikative Aspekte.

Verantwortung klären: Wer genau im Unternehmen ist zuständig und wie werden Ressourcen bereitgestellt?

Schulung und Wissenstransfer: Die Beauftragten müssen gut ausgebildet und regelmäßig fortgebildet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Behindertenvertrauensperson und Barrierefreiheitsbeautragten?

Während die Behindertenvertrauensperson speziell für die Unterstützung von Mitarbeiter:innen mit Behinderung zuständig ist, sorgt der oder die Barrierefreiheitsbeauftragte für eine umfassende Barrierefreiheit, die auch externe Personen einbezieht. Beide Rollen ergänzen einander, um Unternehmen inklusiver zu gestalten und die Chancengleichheit zu fördern.

Das Wichtigste auf einen Blick

Pflicht ab 1.1.2025: Für Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter:innen.

Anzahl der Beauftragten: Abhängig vom Bedarf, keine Obergrenze.

Interne Umsetzung: Die Funktion kann nicht ausgelagert werden, externe Expertinnen und Experten dürfen jedoch einbezogen werden.

Aufgabenbereich: Fokus auf interne und externe Barrierefreiheit. 

Verantwortung bleibt beim Unternehmen: Der Beauftragte unterstützt, ist aber nicht allein verantwortlich.

 

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