Arbeiten mit Behinderung leicht erklärt
Barrieren abbauen, Chancen nutzen: Diese Informationen helfen Menschen mit Behinderung weiter
Die Arbeitswelt wandelt sich – und mit ihr das Verständnis für Inklusion und Chancengleichheit. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) setzt sich mit dem Chancen Nutzen Büro aktiv dafür ein, dass Menschen mit Behinderung nicht nur Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sondern auch selbstbestimmt und wertgeschätzt ihre beruflichen Fähigkeiten einbringen können. Was Arbeitnehmer:innen wissen müssen:
Wer gilt als begünstigt behindert?
Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist der des „begünstigt Behinderten". Das sind Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent. Mit diesem Status sind wichtige Rechte und Unterstützungsleistungen verbunden.
Starker Kündigungsschutz als Kernelement des Arbeitnehmerschutzes
Ein besonderes Merkmal dieses Schutzes ist der spezielle Kündigungsschutz. Arbeitgeber benötigen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des Behindertenausschusses. Dieser Mechanismus verhindert Willkür und stellt sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden.
Barrierefreiheit: Mehr als nur ein Lippenbekenntnis
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten Arbeitgeber, Arbeitsplätze inklusiv zu gestalten. Dies umfasst sowohl bauliche Maßnahmen wie Rampen und Aufzüge als auch technische Anpassungen wie spezielle Arbeitsgeräte und Software. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Ein konkretes Beispiel ist die Anschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen und speziellen ergonomischen Bürostühlen für Mitarbeitende mit eingeschränkter Mobilität.
Finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber
Um Unternehmen bei der Schaffung inklusiver Arbeitsplätze zu unterstützen, bietet das Sozialministeriumservice verschiedene Förderungen an. Diese finanzielle Hilfe erleichtert die Umsetzung notwendiger Anpassungen und schafft Anreize für eine inklusive Beschäftigungspolitik.
Null Toleranz für Diskriminierung
Das Gleichbehandlungsgesetz bildet eine klare rechtliche Grundlage: Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist in allen Bereichen des Arbeitslebens verboten – von der Einstellung über die Entlohnung bis hin zu Karrieremöglichkeiten.
Der ÖGB als starker Partner
Als Interessenvertretung steht der Österreichische Gewerkschaftsbund Menschen mit Behinderung umfassend zur Seite. Das Chancen Nutzen Büro berät zu arbeitsrechtlichen Fragen und unterstützt bei Konflikten.