Auflösung des Dienstverhältnisses
3-facher Vater gekündigt, weil er Schutz vor Coronavirus einforderte
Warum es jetzt für ArbeitnehmerInnen unbedingt einen Kündigungsschutz braucht
Die Corona-Krise entlarvt auch die wahren Gemüter mancher Arbeitgeber. Während viele auf Kurzarbeit umstellen und versuchen, die Situation in schweren Zeiten so erträglich wie möglich zu machen, gibt es auch Arbeitgeber, die besonders rücksichtslos und menschenverachtend agieren, wie folgendes Beispiel zeigt.
Wie die Arbeiterkammer am Mittwoch berichtete, wurde erst kürzlich ein 3-facher Familienvater mit Asthma gekündigt, weil er in seinem Betrieb Schutzmaßnahmen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus eingefordert hatte. Gegenüber Juristen schilderte der Mann, dass er Angst um sein Leben hatte, weil in der Firma ein fahrlässiges Verhalten vorherrschte.
„Bei uns macht keiner Homeoffice"
Die MitarbeiterInnen sollten sich im verschlossenen Geschäft einfinden, um über das weitere Vorgehen informiert zu werden. Auf den Sicherheitsabstand wurde vorerst überhaupt nicht geachtet. Ein Kollege hatte gar Fieber. Der Vorgesetzte sagte ihm zwar, er solle sich krankmelden, schickte ihn dann aber nicht heim, sondern ließ ihn erst noch WhatsApp-Gruppen für die weitere Arbeit einrichten.
Einige Zeit nach der Versammlung wurde der Familienvater ins Büro des Vorgesetzten gerufen, der fiebernde Kollege war ebenso zugegen. Der Arbeitnehmer wies den Vorgesetzten sogleich auf seine Asthma-Erkrankung hin und bot ihm an, im Homeoffice zu arbeiten. „Bei uns macht keiner Homeoffice“, entgegnete der Chef. Einige Tage später informierte die Firma die Belegschaft per Mail, dass es eine Kurzarbeitsvereinbarung geben werde. Einzig der Mitarbeiter, der sich vor dem Virus schützen wollte, wurde vom Arbeitgeber gekündigt.
ÖGB fordert Kündigungsschutz
Die Arbeiterkammer hat bereits angekündigt, die Kündigung des 3-fachen Vaters vor dem Arbeits- und Sozialgericht anzufechten. Um zu verhindern, dass derartige Fälle öfter auftauchen, fordert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian für Angehörige von Risikogruppen einen Kündigungsschutz.