Fragen und Antworten
Long COVID und Arbeit: Was tun?
Manche Menschen leiden noch lange nach der eigentlichen Erkrankung an Long COVID. Das wirkt sich auch auf den Arbeitsalltag aus. Wir klären, was arbeitsrechtlich gilt.
Viel zu viele COVID-Patienten kennen dieses Gefühl: Die akute Corona-Infektion ist zwar überstanden, aber einzelne Symptome halten sich hartnäckig. Der Geruchssinn funktioniert kaum, man fühlt sich schon nach wenigen Schritten müde, ist seelisch aufgewühlt oder kann nicht mehr klar denken, das Herz rast oder das Atmen fällt immer noch schwer. Diese Symptome sind typisch für Long COVID. In Österreich sind mehr als 100.000 Personen davon betroffen.
Mittlerweile gibt es Anlaufstellen für Betroffene in fast allen Bundesländern und auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) plant, vier eigene Häuser zu eröffnen. Im Rahmen der Long COVID Initiative der ÖGK wird auch die Erstellung eines wissenschaftlichen Registers geplant – die Vorbereitungen und Gespräche mit geeigneten Instituten laufen.
Aus Gewerkschaftssicht geht es bei Long COVID aktuell vor allem um arbeitsrechtliche und sozialversicherungsthematische Fragen:
In Österreich sind Schätzungen zufolge bereits mehr als 100.000 Personen von Long COVID betroffen - diesen Menschen müssen wir mit einem zukunftsweisenden Vorsorgemodell helfen
- Dazu braucht eine gute Strategie, um Versicherte langfristig betreuen zu können und eventuelle, gesundheitliche Langzeitschäden abzufangen.
- Ein wichtiger Schritt wäre die Schaffung von Kompetenzzentren und die Sicherstellung von klarer Aufgabenverteilung. Long COVID-PatientInnen könnten dadurch ein gut aufgestelltes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
- Daher sowohl ortsunabhängige Behandlungen, die man überall bekommt, aber auch spezielle Angebote, die auf die Person und ihrem Lebensmittelpunkt zugespitzt sind.
Antworten zum Thema Long-Covid und Arbeit
Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?
Grundsätzlich sind Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Ist ein Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder zumutbar, so kann der Arzt auch während der Arbeitszeit aufgesucht werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn akute Schmerzen auftreten oder der behandelnde Arzt eben nur während der Arbeitszeit Sprechstunden hat.
Was gilt bei einer Kündigung?
Bei einer Kündigung im Krankenstand sind die Kündigungsfristen und -termine einzuhalten. Um Unstimmigkeiten mit dem Chef zu vermeiden, müssen ArbeitnehmerInnen den Arbeitgeber unverzüglich von der Arbeitsverhinderung informieren und ihm die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung geht bei laufendem Krankenstand unter Umständen auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Bin ich bei Long COVID vor Kündigung geschützt?
Ein Krankenstand schützt leider nicht vor einer Kündigung, außer der Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag sehen anderes vor.
Sollte die COVID-Erkrankung aber länger als 6 Monate dauern, könnte dies als Behinderung gelten. Damit wären die Betroffenen vor Diskriminierung geschützt und dürfen nicht wegen einer diagnostizierten Long COVID-Erkrankung gekündigt werden. Allerdings gibt es dazu noch keine Gerichtsurteile, die das bestätigen.
Eine andere Möglichkeit ist, die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anzufechten. In diesem Fall ist es wichtig, sich rasch an Betriebsrat, Gewerkschaft oder die Arbeitsrechtsberatung zu wenden.
Wann muss COVID-19 als Berufskrankheit gemeldet werden?
Grundsätzlich ist jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit laut Gesetz zu melden - und zwar vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden ÄrztInnen. Betroffene können diese Meldung aber auch selbst machen – dies gilt auch für COVID-19. Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger. Somit gilt: Auch im Zweifelsfall ist eine Berufskrankheiten-Meldung zu erstatten.
Du hast noch weitere Fragen zu Long COVID? Der Medizinische Dienst der ÖGK hat die wichtigsten Informationen zum Thema Long COVID für Versicherte auf einer eigenen Website
Was muss ein/e erkrankte/r ArbeitnehmerIn tun?
Was bei anderen Erkrankungen gilt, gilt auch für Long COVID: Der/die Arbeitnehmerln ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, eine Arbeitsverhinderung – also den Krankenstand – mitzuteilen. Das geschieht in den meisten Fällen durch einen Anruf im Betrieb, am besten bei Arbeitsbeginn oder noch davor.
Die Mitteilung ist an keine besondere Form gebunden, kann daher auch per SMS oder E-Mail erfolgen. Grundsätzlich ist der die Meldung an den Arbeitgeber zu richten; es reicht aber, wenn die Mitteilung an die dafür vorgesehene Stelle wie das Personalbüro gesendet wird. Es ist durchaus üblich, dass es in Betrieben eine Regelung gibt, wer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu informieren ist - natürlich ist in diesem Fall diese Person zu verständigen.
Es muss dem Arbeitgeber aber keinesfalls die medizinische Diagnose mitgeteilt werden, sondern nur, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Außerdem darf der Arbeitgeber nicht vorschreiben, welche/n Arzt oder Ärztin man besuchen muss.
Ab wann muss ich eine Krankenstandsbestätigung bringen?
Grundsätzlich muss auch für einen eintägigen Krankenstand eine Krankenstandsbestätigung gebracht werden, wenn der Arbeitgeber diese verlangt. In einigen Betrieben ist aber für die ersten drei Tage keine Bestätigung erforderlich. Weiß ein/eine Arbeitnehmerln nicht, was in seinem/ihrem Betrieb gebräuchlich ist, sollte er/sie sich auch für einen kurzen Krankenstand ärztlich krankschreiben lassen.
Wie bekomme ich eine Krankenstandsbestätigung?
Die Krankenstandsbestätigung wird von einem Arzt ausgestellt und bestätigt dem Arbeitgeber, dass der oder die Arbeitnehmerln aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. Arbeitsunfähig ist ein/e Arbeitnehmerln, wenn er oder sie aufgrund des Gesundheitszustands die aus dem Arbeitsvertrag geschuldeten Leistungen nicht vollständig erfüllen kann. So wird eine Opernsängerin, die heiser ist und am Abend singen soll, als arbeitsunfähig gelten. Hingegen wird ein LKW-Fahrer durch die Heiserkeit nicht arbeitsunfähig sein
Was muss in der Bestätigung des Arztes/der Ärztin angeführt werden?
Die Krankenstandsbestätigung wird von einem Arzt ausgestellt und bestätigt dem Arbeitgeber, dass der oder die Arbeitnehmerln aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. Arbeitsunfähig ist ein/e Arbeitnehmerln, wenn er oder sie aufgrund des Gesundheitszustands die aus dem Arbeitsvertrag geschuldeten Leistungen nicht vollständig erfüllen kann. So wird eine Opernsängerin, die heiser ist und am Abend singen soll, als arbeitsunfähig gelten. Hingegen wird ein LKW-Fahrer durch die Heiserkeit nicht arbeitsunfähig sein.
Was passiert, wenn der/die Arbeitnehmerln den Krankenstand nicht meldet bzw. nicht bestätigt?
Für die Dauer des Versäumnisses muss der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Entgelt nicht bezahlen. Die verspätete Meldung oder selbst die Nicht-Meldung stellen für sich jedoch keinen Entlassungsgrund dar.
Was passiert, wenn der Chef sagt, ich muss trotz Krankenstand arbeiten?
Das ist schlichtweg verboten. Der/die Arbeitnehmerln muss auch nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein. Wenn es die Krankheit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerln zulässt und der Firma unverhältnismäßige Nachteile drohen, so sind einzelne Nachfragen beim/bei der Arbeitnehmerln über gewisse Informationen erlaubt. Arbeiten im Krankenstand ist aber weder von zuhause noch im Büro erlaubt.
Dürfen Arbeitnehmerlnnen krank außer Haus gehen?
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmerlnnen nichts tun, was die Genesung beeinträchtigt. Was erlaubt ist und was nicht, hangt jedoch von der Erkrankung ab: Ist jemand wegen Depressionen krankgeschrieben, kann ein Spaziergang mit Freunden durchaus hilfreich sein, andererseits ist bei einer Grippe und hohem Fieber ,,Bett hüten” angesagt. Um auf Nummer sicher zu gehen, können fixe Ausgehzeiten auf der Krankenstandsbestätigung angegeben sein.
Was passiert, wenn ich infiziert aber symptomlos bin und der/die Arzt/Ärztin entscheidet, dass ich arbeiten gehen kann. Was muss ich beachten?
In diesem Fall ist man verpflichtet, durchgehend eine FFP2-Maske am Arbeitsplatz zu tragen, wenn in geschlossenen Räumen ein Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, wie etwa in Großraumbüros, im Verkauf oder in Werkshallen.
Diese Maske darf auch nicht zum Essen oder Trinken am Arbeitsplatz abgenommen werden, außer in geschlossenen Räumen, in denen Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist oder im Freien, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
Wer z. B. ein Einzelbüro hat und sicherstellen kann, dass keine KollegInnen eintreten können, kann jedoch sehr wohl ohne Maske arbeiten.