Gesundheit
ÖGB fordert erneut: Risikogruppen-Regelung muss bis mindestens Ende des Jahres verlängert werden
Die aktuelle Risikogruppenregelung läuft Ende Oktober aus, die Freistellung von Schwangeren ist weiterhin ausständig
Der ÖGB hat immer wieder im Laufe der letzten Monate Druck gemacht - und es hatte sich für die Betroffenen stets gelohnt. Denn die Regelung wurde zuletzt bis Ende Oktober wieder eingeführt. Das ist wichtig, denn für die Betroffenen bedeutet diese dauernde Unsicherheit eine enorme Belastung. Nun hat der ÖGB wieder gefordert, die Regelung bis mindestens Ende des Jahres zu verlängern, noch besser wäre es diese darüber hinaus auszudehnen. „Ohne die Risikogruppenregelung werden ArbeitnehmerInnen mit Vorerkrankungen dem Virus schutzlos ausgeliefert. Sie immer erst wenige Tage vor Ablauf der Frist zu verlängern, ist ein wiederholt fahrlässiges Handeln von Minister Kocher”, kritisiert Ingrid Reischl, Leitende Sekräterin des ÖGB.
Was ist die Risikogruppen-Regelung?
Für Menschen, die der Risikogruppe angehören, gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln wurden bisher entweder monatlich oder über ein paar Monate hinweg verlängert und auch schon ganz ausgesetzt. Für Betroffene bedeutete das eine andauernde Ungewissheit, die Verunsicherung war entsprechend groß.
Warum es den Schutz braucht
Menschen, die in die Risikogruppe fallen, sollen vor einer Ansteckung geschützt werden. Wenn das am Arbeitsplatz nicht möglich ist und auch Homeoffice keine Option ist, dann haben ArbeitnehmerInnen aus Risikogruppen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Informiert werden Betroffene über den Sozialversicherungsträger. Die Ärztin bzw. der Arzt kann dann ein Risikoattest ausstellen. Der besondere Schutz gilt vor allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie beispielsweise Nieren-, Lungen- und Herzerkrankungen.
Wiedereinführung der Freistellung auch für Schwangere
Schutz braucht es außerdem für schwangere Arbeitnehmerinnen: „Schwangere wenden sich an uns und sind verunsichert, da die COVID-Fallzahlen steigen, sie aber seit Juli ohne Schutz dastehen. Daher fordern wir weiterhin die sofortige Freistellung aller Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche, unabhängig von ihrem Impfstatus und der Branche, in der sie arbeiten“, so Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB.
Freistellung für Schwangere aller Berufsgruppen
Bislang waren nur Frauen in körpernahen Berufen durch eine Sonderregelung im Mutterschutzgesetz geschützt - diese Freistellungsregelung ist mit einer Übergangsregelung Ende Juni ausgelaufen. Seither gibt es so gut wie keine Informationen darüber, wie es weitergehen soll. „Alle Beteiligten und vor allem Schwangere brauchen dringend wieder Planungssicherheit statt andauernder Verunsicherung”, fordert Schumann abschließend.