Schlechte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben führt zu Stress und psychischen Beeinträchtigungen
Gesundheit und Krankheit am Arbeitsplatz
Risikogruppen brauchen umfassenden Kündigungsschutz
Beschäftigte in kritischer Infrastruktur dürfen nicht von Regelungen ausgenommen werden
Am 3. April wurden im Nationalrat neue Corona-Maßnahmen für Risikogruppen beschlossen. Es fehlen allerdings weiterhin eine klare Definition der Risikogruppen und ein Kündigungsschutz. Beschäftigte, die in der “kritischen Infrastruktur“ wie beispielsweise in der Pflege oder dem Handel arbeiten, sind weiterhin von den Regelungen ausgeschlossen.
„Risikogruppen sind nicht definiert, sie werden auch nicht gänzlich geschützt und wer jetzt freigestellt wird, läuft später Gefahr, seinen Job zu verlieren“, kritisiert Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB, die Schwächen der neuen gesetzlichen Regelungen.
Es ist zwar wichtig, dass Risikogruppen in der derzeitigen Situation von zu Hause aus arbeiten können oder freigestellt werden. Gleichzeitig werden Unternehmen jetzt aber beispielsweise über chronische Erkrankungen ihrer MitarbeiterInnen informiert. „Ein Kündigungsschutz ist also vor allem für die Zeit nach Corona wichtig“, fordert Reischl. „Es muss sichergestellt werden, dass die jetzige Freistellung nicht später zur Kündigung führt. Risikogruppen gehören geschützt und zwar jetzt vor einer Erkrankung und später vor einem möglichen Arbeitsplatzverlust.“