Gesundheit und Krankheit am Arbeitsplatz
„Risikogruppen-Schutzschirm auch für pflegende Angehörige"
Risikogruppen-Regelung wichtiger Schritt - Pflegende Angehörige, besserer Kündigungsschutz fehlen
Die Risikogruppen-Regelung hat Form angenommen - das war auch höchste Zeit. Denn in den letzten Wochen häuften sich auch beim ÖGB die Anfragen zu den Corona-Risikogruppen. Wer gehört dazu und wer fällt raus? Die Definition hierzu ist auch deshalb so wichtig, weil sie darüber entscheidet, ob jemand in Home Office gehen darf oder gar vom Dienst freigestellt wird. Am vergangenen Dienstag gab es dazu von Seiten des Gesundheitsministeriums im Rahmen einer PK eine Entscheidung. Die Empfehlungen wurden zuvor in einem gemeinsamen Runden Tisch mit ÖGB und weiteren ExpertInnen diskutiert. Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB, hat an diesem intensiven Austausch von Anfang an mitgewirkt und erklärt im oegb.at-Interview, wie es jetzt weitergeht.
oegb.at: Nun herrscht Gewissheit, wer zu den Risikogruppen gehört. Was wurde beschlossen?
Die neue Risikogruppen-Regelung schützt Menschen, die einer Hochrisikogruppe angehören: Ein Experten-Gremium hat in erster Linie KrebspatientInnen mit Chemotherapie, Menschen mit starken Organschäden oder Personen, die unter Immunsuppression leiden, identifiziert. Mit der vorliegenden Definition gibt es eine Grundlage auf derer die ÄrztInnen ein sogenanntes Covid-19 Attest ausstellen können. Die Mehrheit, der dieser Hochrisikogruppe angehörenden Personen wird von der Sozialversicherung informiert – es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Datenbasis: Medikamente aus der Apotheke, fehlt. Dazu zählen etwa KrebspatientInnen mit einer Chemotherapie.
Somit würde das zirka 90.000 Personen im erwerbsfähigen Alter mit schwersten Erkrankungen betreffen. Wenn jemand darüber hinaus glaubt, zu einer Risikogruppe zu gehören, aber nicht verständigt wurde, dann soll diese Person jedenfalls trotzdem das Gespräch mit ÄrztInnen aufsuchen. Ob Risikogruppe oder nicht– das letzte Wort hat der Arzt bzw. die Ärztin. Deshalb ist es auch wichtig, dass der Brief der Sozialversicherung keine Voraussetzung für das Attest ist. Auch dafür haben wir uns eingesetzt und wir begrüßen es, dass die Attest-Entscheidung letztlich beim Arzt liegt. Dieses Attest berechtigt auf Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz oder Home Office – wenn beides nicht geht, dann gilt eine Freistellung.
In der neuen Regelung ist auch die Rede von einem Kündigungsschutz für ArbeitnehmerInnen. Was verspricht dieser genau?
Wir haben uns den aktuellen Gesetzesentwurf genau angesehen und dieser ist nur um eine Spur besser gestaltet als davor. Genauer gesagt verfehlt er nach wie vor das eigentliche Problem. Menschen können davor zurückscheuen, das Attest vorzulegen, weil der Arbeitgeber dann von einer chronischen Erkrankung erfährt. Daher ist ein Kündigungsschutz, der sich nur auf die Freistellung bezieht, bestenfalls die halbe Miete. Ein Schutz vor Diskriminierung, also etwa die Vorenthaltung einer Beförderung, fehlt auch nach wie vor. Will man die Betroffenen wirklich wirksam schützen, sind diese Punkte unerlässlich.
Seit Wochen hat der ÖGB auch gefordert, dass Menschen in der kritischen Infrastruktur nicht ausgenommen werden. Dem wurde mit der neuen Risikogruppen-Regelung nun Recht gegeben.
Hier wurde eine unserer zentralen Forderungen berücksichtigt. Das freut uns sehr für die Beschäftigen. Genauer gesagt sind das Menschen, die unser System am Laufen halten, also in der kritischen Infrastruktur tätig sind und Teil dieser Hochrisikogruppe sind. Für die gilt nun dasselbe wie für alle anderen ArbeitnehmerInnen. Die Rede ist von PflegerInnen, die tagtäglich ans Äußerste gehen oder den vielen KollegInnen, die in den Supermärkten für Nachschub und Ordnung sorgen, aber auch den ArbeitnehmerInnen in Transport und Logistik und vielen mehr.
Was geschieht mit pflegenden Angehörigen?
Das ist ein Punkt, der uns sehr am Herzen liegt. Für Beschäftigte, die mit RisikopatientInnen zusammenleben, wurde leider noch keine Lösung gefunden. Dabei wäre das sehr wichtig. Denken Sie an ein krebskrankes Kind, dass seine Eltern braucht, diese aber gleichzeitig fürchten müssen ihr Kind anzustecken, weil sie regelmäßig „draußen“ arbeiten gehen.
Wie beurteilen Sie die Risikogruppen-Regelung abschließend?
Wir begrüßen diesen wichtigen Schritt der Bundesregierung. Vor allem weil auf einige unserer Kritikpunkte reagiert wurde und nach Wochen der Ankündigungen nun endlich Taten folgen. Der Risikogruppen-Schutzschirm muss aber groß genug sein, um ihn auch für pflegende Angehörige aufzuspannen und auch der Kündigungsschutz viel noch viel mehr im Sinne der ArbeitnehmerInnen sein. Wir dürfen diese Menschen jetzt nicht alleine lassen.