Klage nach Arbeitsunfall
So schützt man sich am besten vor teuren Schadenersatzklagen
Berufshaftpflichtversicherung – ÖGB-Mitgliedschaft bietet automatisch Versicherungsschutz bis zu 100.000 Euro
Arbeitsunfall ist nicht gleich Arbeitsunfall: „Die rechtlichen Folgen können durchwegs vielfältig sein“, weiß ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller. Zumeist ist der/die Arbeitnehmer/in unmittelbar selbst von den Folgen des Arbeitsunfalls betroffen. Der sozialversicherungsrechtliche Schutz ist dabei über die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt klar geregelt. Was aber, wenn man im Zuge eines Arbeitsunfalls seinen Kollegen/seine Kollegin verletzt? Dann wird die Angelegenheit schon etwas komplizierter. Das verdeutlicht ein aktuelles Beispiel aus Kärnten.
Betroffener verklagt Kollegen
Ein Staplerfahrer übersieht beim Rückwärtsfahren seinen Kollegen und verletzt diesen am Fuß. „Die Kosten für die Versorgung der Verletzung trägt die Unfallversicherung. Der Kollege hat aber auch Schadenersatzansprüche“, erklärt Müller. Das Problem dabei: „Die Betriebshaftpflichtversicherung hat für den Arbeitsunfall nicht gehaftet und eine Kfz-Haftpflichtversicherungen gibt es für Gabelstapler nicht“, berichtete die „Kleine Zeitung“. Also klagte der verletzte Betroffene kurzerhand seinen Kollegen, den Staplerfahrer.
ÖGB-Mitglieder sind versichert
In Summe ging es um 38.000 Euro Schadenersatz. Eine finanzielle Belastung, die schnell existenzbedrohend sein kann. Bis eine tragbare Lösung in dem Fall gefunden werden konnte, waren die nervliche Anspannung und die Unsicherheit groß. Wäre der Staplerfahrer vor dem Arbeitsunfall bereits ÖGB-Mitglied gewesen, hätte er sich diese Anspannung erspart. „Denn ÖGB-Mitglieder sind für derartige Fälle gut versichert“, sagt Müller und erinnert an einen ähnlichen Fall aus Oberösterreich. Die Kosten wurden damals von der Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen der ÖGB-Mitgliedschaft zur Gänze übernommen.
Berufshaftpflichtversicherung (Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG): Versicherungsschutz bis zu 100.000 Euro, wenn man als ÖGB-Mitglied im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit wegen fahrlässig verursachter Personen- oder Sachschäden von einer dritten Person (ausgenommen Dienstgeber/in) auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Die Versicherung übernimmt nicht nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
Alle Vorteile für ÖGB-Mitglieder hier im Überblick