Gesundheit und Krankheit am Arbeitsplatz
UV-Strahlung belastet Gesundheit
ÖGB fordert, weißen Hautkrebs als Berufskrankheit anzuerkennen
Die Wissenschaft ist sich einig: Die Erderwärmung verursacht mehr und intensivere Hitzeperioden, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken, wie oegb.at bereits berichtete. Durch die steigende Anzahl an Sonnenstunden werden die hohen Temperaturen wie auch die verstärkte UV-Strahlung zu einer massiven Belastung. Vor allem für Personen, die viel im Freien arbeiten, steigt das Gesundheitsrisiko.
Hautkrebs durch UV-Strahlung
ArbeitnehmerInnen, die einen Großteil ihrer Arbeit im Freien verbringen, wie beispielsweise BauarbeiterInnen, GärtnerInnen oder BademeisterInnen sind daher einer immer intensiveren UV-Strahlung ausgesetzt. Dadurch ist das Risiko für diese Berufsgruppen, an Hautkrebs zu erkranken, in den letzten Jahren massiv angestiegen. Die Anzahl an Neuerkrankungen nimmt in Europa jedes Jahr um fünf Prozent zu. Insbesondere das Erkrankungsrisiko von weißem Hautkrebs steigt. Aufgrund fehlender Rechtsvorschriften werden seitens der Arbeitgeber oft nur mangelhafte Schutzmaßnahmen gegen die UV-Strahlung getroffen.
„Arbeiten bei Hitze ist gefährlich und gefährdet die Gesundheit – in Innenräumen, wie auch im Freien. Das kann bis zu schweren Erkrankungen wie Hautkrebs führen. Arbeit darf nicht krank machen. Hier sind eindeutig die Arbeitgeber in der Verantwortung, sie haben die sogenannte Fürsorgepflicht“, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.
Prävention und Vorsorge als zentrale Schutzmaßnahmen
Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto besser sind die Behandlungsmöglichkeiten. Die ArbeitnehmerInnen müssen daher besser über Risiken und vorbeugende Maßnahmen informiert werden. Es braucht aber auch zusätzliche gesetzliche Präventionsmaßnahmen, um eine mögliche Krebserkrankung in einem frühen Stadium entdecken zu können. Der ÖGB fordert daher, eine jährlich verpflichtende Hautuntersuchung in die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (GVÜ) aufzunehmen.
Auch das Arbeitsinspektorat soll stärker in die Pflicht genommen werden und verstärkt prüfen, ob Schutzmaßnahmen vom Arbeitgeber umgesetzt werden. Zentrale Faktoren dabei sind die Beschattung der Arbeitsplätze sowie die Anpassung der Arbeitszeiten.
Weißen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen
Per Gesetz wird in Österreich eine Krankheit dann als Berufskrankheit definiert, wenn wissenschaftlich erwiesen ist, dass sie ausschließlich oder überwiegend durch die Arbeit entstanden ist. Wird eine Berufskrankheit diagnostiziert, stehen den PatientInnen oft mehr medizinische Leistungen zu. Daher fordert der ÖGB den durch UV-Strahlung verursachten weißen Hautkrebs, der in Deutschland bereits seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt ist, auch in Österreich anzuerkennen.
Aktuell sind in dieser Liste der Berufskrankheiten 53 Krankheiten erfasst, doch die Liste wurde jahrelang nicht überarbeitet. Neben dem weißen Hautkrebs wären auch andere Krankheiten dringend hinzuzufügen, wie beispielsweise psychische Erkrankungen wie Burnout oder Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats durch einseitige Belastungen oder zu langes Sitzen.