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ArbeitnehmerInnenschutz

Was das Kumulationsprinzip bedeutet und warum es wichtig ist

Der Fall Hygiene Austria zeigt ganz deutlich, wie wichtig das sogenannte Kumulationsprinzip für den ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich ist

Die Zustände sind desaströs. Die Arbeiterkammer Wien hat durch ihre arbeitsrechtlichen Beratungen von ArbeitnehmerInnen bei Hygiene Austria in Erfahrung gebracht, wie es im Unternehmen zuletzt gelaufen ist: Vielen Betroffenen wurde viel zu wenig Lohn ausbezahlt, teils aufs Konto, teils auf die Hand, manche bekamen gar nichts. Gerade dieser Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig der Schutzwall ist, den der Gesetzgeber in Österreich gegen solche ausbeuterischen Machenschaften errichtet hat. Ein entscheidender Teil dieses Schutzwalls besteht aus dem sogenannten Kumulationsprinzip.

Was ist das Kumulationsprinzip?

Verwaltungsstrafen werden grundsätzlich nebeneinander verhängt; das heißt, dass jede Übertretung von Verwaltungsvorschriften getrennt zu bestrafen ist. Dieses Prinzip nennt sich Kumulationsprinzip. Es bedeutet, dass beispielsweise ein Unternehmer, der zehn MitarbeiterInnen zu wenig Gehalt bezahlt, auch zehn Mal bestraft wird. Strafen für Lohndumping werden also mit der Zahl der geschädigten ArbeitnehmerInnen multipliziert. Genau deshalb schützt das Kumulationsprinzip vor allem vor systematischer Ausbeutung im großen Stil.

Auch kleine Unternehmen profitieren

Denn: Wer hundert MitarbeiterInnen nicht korrekt entlohnt, erhält pro betroffenem/r Arbeitnehmer/in, also hundert Mal, zumindest den Mindeststrafsatz, während etwa ein Kleinbetrieb, der einem einzigen Arbeitnehmer Lohnbestandteile vorenthält, die Strafe nur einmal bezahlt. „Das Kumulationsprinzip hat eine sehr wichtige abschreckende Funktion”, betont deshalb die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl. „Das große Unternehmen, die ihre Beschäftigten systematisch ausbeuten, hart bestraft werden, ist für alle ArbeitnehmerInnen, aber auch für alle kleinen Unternehmen, die sich an die Spielregeln halten, von Bedeutung”, so Reischl.

Türkis-Blau wollte das Prinzip kippen

Die ehemalige türkis-blaue Bunderegierung hatte geplant, das Kumulationsprinzip ab 2020 abzuschaffen. Dies hätte Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet. Denn es hätte bedeutet, dass Unternehmer nur mehr eine einzige Strafe hätten zahlen müssen, auch wenn sie eine Verwaltungsvorschrift mehrere Male verletzt hatten. Durch die Auflösung der türkis-blauen Regierung wurde dieser Plan letztlich und zum Wohle aller ArbeitnehmerInnen nicht mehr umgesetzt.
 

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