Mitbestimmung im Betrieb
Betriebsrat - wichtiger denn je
BetriebsrätInnen setzen sich im Betrieb für die Rechte der ArbeitnehmerInnen ein
Über 70.000 Menschen engagieren sich in österreichischen Betrieben als BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen, JugendvertrauensrätInnen und Behindertenvertrauenspersonen für die Rechte, Anliegen und Interessen ihrer KollegInnen.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten versuchen ArbeitgeberInnen oft, den Druck auf die ArbeitnehmerInnen abzuwälzen. Der Betriebsrat ist Ansprechpartner für die KollegInnen und greift ein, wenn es Probleme gibt. Er informiert und hilft den ArbeitnehmerInnen, zu ihren Rechten zu kommen. Je mehr MitarbeiterInnen sich gewerkschaftlich in einem Betrieb organisieren, desto stärker wird auch die Position des Betriebsrats.
Konkrete Aufgaben eines Betriebsrats
- verhandelt Betriebsvereinbarungen
- sorgt für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen
- macht Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
- hat Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
- hat das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
- hat das Recht, zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten
- kann unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern
- muss über alle die ArbeitnehmerInnen betreffenden Angelegenheiten informiert werden
Wie kann ein Betriebsrat gegründet werden?
Wenn in einem Betrieb dauerhaft mindestens fünf ArbeitnehmerInnen (zusätzlich zum Chef oder der Chefin) beschäftigt sind, kann ein Betriebsrat gegründet werden. Die ArbeitnehmerInnen dürfen dabei nicht vom Arbeitgeber eingeschränkt oder benachteiligt werden – es gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
Die Wahl läuft folgendermaßen ab:
- Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes, der im Anschluss die Wahl durchführt
- Wahlkundmachung, wann und wo gewählt wird
- Geheime Wahl und Auszählung
- Betriebsrat nimmt die Arbeit auf
Zum Betriebsrat gewählt werden können grundsätzlich alle ArbeitnehmerInnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind (neu gegründete Betriebe und Saisonbetriebe ausgenommen). Wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen (unabhängig von der Staatsbürgerschaft), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Tag der Wahl des Wahlvorstands sowie am Tag der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind.
Spezialformen des Betriebsrats
Jugendvertrauensrat
Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind (alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zuzüglich allen Lehrlingen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), so ist für die Vertretung ihrer besonderen Interessen ein Jugendvertrauensrat (JVR) zu wählen. Der JVR ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als Vermittler zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein. Mehr Informationen auf der Website der Gewerkschaftsjugend ÖGJ.
Behindertenvertrauensperson
Die Behindertenvertrauenspersonen nehmen als gewählte ArbeitnehmerInnen im Betrieb die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigten Behinderten im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahr. Gegenüber dem Betriebsinhaber/der Betriebsinhaberin hat die Behindertenvertrauensperson auch beim Bestehen des Betriebsrats ein unmittelbares Vertretungsrecht.
Zentralbetriebsrat
Umfasst ein Unternehmen mehrere Betriebe oder Arbeitsstätten, ist ebenfalls ein Zentralbetriebsrat zu errichten, der die gemeinsamen Interessen der ArbeitnehmerInnen aller Betriebe oder Arbeitsstätten wahrnimmt.
Europäischer Betriebsrat
Grenzübergreifend tätige Unternehmungen, die eine bestimmte Größe überschreiten und deren Standorte sich in mehreren europäischen Ländern befinden, sind aufgefordert, einen Europäischen Betriebsrat einzurichten. Die ArbeitnehmervertreterInnen der verschiedenen Konzernstandorten treten zu regelmäßigen Zusammenkünften zusammen und führen grenzübergreifende Beratungen durch.
Der ÖGB und die Gewerkschaften informieren, helfen bei der Wahl und unterstützen auch später den Betriebsrat.
Auf dem Facebook-Kanal des ÖGB wird jeden Montag einer dieser 70.000 Menschen als Betriebsrat der Woche vorgestellt.