Mitbestimmung
Der Weg zum neuen Betriebsrat
Fragen und Antworten rund um die Gründung eines Betriebsrats im Unternehmen
Die Belegschaft einer Firma hat viele Rechte: Mitwirkungsrechte, Überwachungsrechte oder auch Beratungsrechte.
Allerdings: Die Belegschaft in ihrer Gesamtheit kann diese Rechte nicht ausüben. Wenn etwa ein Unternehmen zum Beispiel 500 MitarbeiterInnen hat - und die vielleicht noch über ganz Österreich verstreut sind - dann wird es wohl eher schwierig, dass sie alle zum Betriebsinhaber gehen.
Das heißt: Man braucht ein Organ, das diese Rechte ausübt und das ist der Betriebsrat!
In Betrieben zwischen fünf und neun Beschäftigten besteht der Betriebsrat aus einer Person. Ab zehn Beschäftigten ist es ein Kollegialorgan, also ein Team.
Vorteile für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber
Ein Betriebsrat bringt aber nicht nur für Arbeitnehmer:innen Vorteile.
Studien zufolge sind auch viele Geschäftsleitungen der Ansicht, dass es gut ist, einen Betriebsrat zu haben. Firmen profitieren, weil sie Konflikte verringern und für ein besseres Betriebsklima sorgen. oegb.at informiert darüber, wie man einen Betriebsrat gründet – und was man tun kann, wenn man Angst hat, deshalb gekündigt zu werden.
Über 70.000 Betriebsratsmitglieder gibt es derzeit in Österreichs Betrieben – und es sollen noch mehr werden.
Betriebsrat - Antworten auf die wichtigsten Fragen
1. Was macht ein Betriebsrat eigentlich?
Als Verbindung zwischen den Beschäftigten und der Firmenleitung übernimmt der Betriebsrat wichtige Aufgaben und besondere Verantwortung. Nämlich die, sich für die Rechte der Belegschaft gegenüber den Betriebsinhabern einzusetzen. Der Betriebsrat kontrolliert zum Beispiel die Einhaltung von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Er hat das Recht, bei betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken, kann zum Beispiel auch zu Kündigungen und Entlassungen Stellung nehmen und diese bei Gericht anfechten.
Kurz gesagt: Der Betriebsrat wahrt die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Beschäftigten. Der Vorteil ist, dass Betriebsratsmitglieder vor Kündigung geschützt sind, denn nur so können sie konsequent und ohne Angst die Belegschaft vertreten.
2. Wann kann ein Betriebsrat gegründet werden?
Wenn in einem Betrieb dauernd mindestens fünf Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, ist ein Betriebsrat zu wählen.
Das Wahlverfahren beginnt mit der Wahl des Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung. Der/Die älteste Kollege/Kollegin kann die Wahl einberufen.
Die Wahl kann aber auch von mindestens so vielen Kolleginnen und Kollegen wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, einberufen werden. Die Anzahl ist von der Größe der Firma abhängig.
3. Wer hilft bei der Wahl?
Die Gewerkschaften unterstützen, und es gibt auch online einige Hilfestellungen. Rechtliche Grundlage ist das Arbeitsverfassungsgesetz, da ist der Wahlablauf genau geregelt.
Wer vorhat, einen Betriebsrat zu gründen, wendet sich am besten an die zuständige Gewerkschaft. Informationen gibt es auch unter www.betriebsraete.at
4. Was kann man tun, wenn man einen Betriebsrat gründen möchte, aber Angst hat, gekündigt zu werden?
Damit das nicht passiert, gibt es den Kündigungsschutz. Das heißt, eine Kündigung wegen einer Einberufung zur Betriebsversammlung ist nicht zulässig.
Auch kann in Betrieben, in denen dauernd mindestens 20 Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer eine Betriebsversammlung einberufen.
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