Rote Karte für Airline
Nächste Bauchfleck-Landung von Laudamotion
Ryanair-Tochter verlor auch in zweiter Instanz Klage wegen Betriebsratswahl
Die Billigairline Laudamotion hat mit ihrer Klage gegen den Betriebsrat auch in zweiter Instanz eine glatte Bauchfleck-Landung hingelegt. Die Ryanair-Tochter wollte die Wahl des Betriebsrats für ungültig erklären lassen.
In erster Instanz hatte Laudamotion bereits am Landesgericht Korneuburg gegen den Betriebsrat, der Rechtsschutz durch die Gewerkschaft vida erhält, verloren.
Die Betriebsratswahl 2019 war weder anfechtbar noch nichtig!
„Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Oberlandesgericht Wien bedeutet, die Betriebsratswahl vom 9. Oktober 2019 war weder anfechtbar noch nichtig“, freut sich Daniel Liebhart, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luftfahrt, über diesen „erneuten Sieg der Gerechtigkeit gegen eine Airline, die österreichisches Recht mit Füßen tritt und deren Belegschaft unter Sozialdumping und anderen Schikanen seitens der Geschäftsführung leidet.“
Mehr zu dazu und welche Forderungen die Gewerkschaft vida an die österreichische Bundesregierung stellt, liest du HIER.