Arbeiten bei Gluthitze
Menschlichkeit auf Baustellen - Rechtsanspruch auf hitzefrei muss endlich her
Gewerkschaft Bau-Holz: „Kein Bauwerk ist es wert, Menschenleben zu opfern!“
Bauarbeiter müssen in der Sonne hart arbeiten, ob sie wollen oder nicht. In Krankabinen werden im Sommer Temperaturen über 40 Grad gemessen, bei Asphaltarbeiten noch viel mehr.
Die Gewerkschaft Bau-Holz und die Arbeiterkammer appellieren an die Baustellenverantwortlichen, die Gefahren von Hitze und Sonne ernst zu nehmen und die Hitzeregelung anzuwenden. Wenn nicht anders möglich, muss hitzefrei gesetzlich geregelt werden.
Hitze zwingt Menschen in die Knie
Im Sommer ist Bau-Hauptsaison – Affenhitze, enge Fertigstellungstermine, Überstunden, Lärm, Staub, Stress, gefährliche Arbeitsbedingungen und andere Arbeitsbelastungen stehen an der Tagesordnung. „Das haut sogar den stärksten Bauarbeiter um", sagt GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch.
Die Folgen bei Arbeiten in der prallen Sonne: schwere Sonnenbrände und Sonnenstiche, bösartige Erkrankungen bis hin zum Hautkrebs, außerdem Kreislaufbelastungen und Schädigung der Augen durch UV-Strahlung. Sogar die inneren Organe werden angegriffen. Dazu steigt die Unfallgefahr bei Hitze, weil die Konzentrationsfähigkeit sinkt.
„Die Klimakrise bedeutet für Baustellenarbeiter eine enorme Belastung durch steigende Hitzestunden. Gerechtigkeit am Bau heißt, diese Menschen vor gesundheitlichen Folgen bestmöglich zu schützen!“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl.
Wenn notwendig, hitzefrei gesetzlich durchsetzen
Derzeit gilt die Hitzefrei-Regelung am Bau. Das bedeutet: ab 32,5 Grad Celsius im Schatten kann und soll von allen Baufirmen hitzefrei gegeben werden. Viel zu wenige Firmen nutzen jedoch diese Regelung. GBH und AK fordern deshalb einen Rechtsanspruch auf hitzefrei.
Abhängigkeit vom Arbeitgeber ein Ende setzen
„Immer wieder erreichen uns Anrufe von Bauarbeitern, die mitteilen, dass auf ihrer Baustelle kein hitzefrei gegeben wurde, obwohl es brütend heiß war. Wenn es nicht zu einem Einlenken der Auftraggeber und Arbeitgeber und einer deutlich besseren Nutzung der Hitzeregelung kommt, um Hitzetote zu verhindern, dann brauchen wir gesetzliche Regelungen. Wir werden uns das in den nächsten Wochen ganz genau anschauen“, betont Muchitsch.
Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius im Schatten gesenkt.
Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius im Schatten gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab Mittag bzw. am Nachmittag hitzefrei).
Der Arbeitgeber muss hitzefrei anordnen, d. h., kein/e BauarbeiterIn hat das Recht auf hitzefrei.
Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die ArbeiterInnen.
Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse refundiert.
Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.