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6. Urlaubswoche für BauarbeiterInnen nach 20 Jahren

ÖGB fordert Arbeitszeitverkürzung für alle ArbeitnehmerInnen

„Ich freue mich sehr über diesen großen Wurf, der uns gemeinsam mit den Bau–Sozialpartnern gelungen ist!“, erklärt Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) über eine am 7. Juli im Parlament beschlossene Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG). Mit Jahresbeginn 2021 haben BauarbeiterInnen damit ab dem 20. Arbeitsjahr Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche.

Win-Win-Situation

Diese Einigung mit den Sozialpartnern im Bau, die auch Maßnahmen gegen die Winterarbeitslosigkeit vorsieht, gelang nach monatelangen Verhandlungen. Die sechste Urlaubswoche bedeutet eine Win-Win-Situation: Für ArbeitnehmerInnen braucht es diese zusätzliche Regeneration gerade in Zeiten der sich ständig verändernden Arbeitswelt und Unternehmen profitieren von erholten, motivierten MitarbeiterInnen. 

Arbeit besser verteilen

Für den ÖGB steht die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung für alle ArbeitnehmerInnen ganz oben auf der Agenda. Das Arbeitsvolumen ist ungerecht verteilt, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Während die Zahl der Arbeitslosen nach der Corona-Krise in traurige Rekordhöhen geschnellt ist und der Arbeitsmarkt sich nur sehr langsam stabilisieren wird, arbeiten andere so viel, dass sie von ihrer Arbeit krank werden. „Es geht also auch darum, Maßnahmen zu setzen, um die Arbeit besser zu verteilen. Alle ArbeitnehmerInnen brauchen eine sechste Urlaubswoche“, fordert Katzian.

Letzte Änderung vor drei Jahrzehnten

Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich im ASVG geregelt, das fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr und den Anspruch auf die sechse Urlaubswoche erst ab dem 25. Dienstjahr bei ein und demselben Dienstgeber vorsieht. „In Zeiten zunehmender Jobwechsel und angesichts der Flexibilität, die ArbeitnehmerInnen abverlangt wird, alles andere als zeitgemäß“, sagt Katzian. Die letzte Änderung des Urlaubsgesetzes liegt tatsächlich mehr als drei Jahrzehnte zurück, die Gewerkschaften kämpfen seit Jahren für Verbesserungen und haben sie in einigen Branchen erreicht.

Verbesserungen in Kollektivverträgen

So gibt es beispielsweise für alle rund 10.000 Beschäftigten der österreichischen Flughäfen seit 2018 den Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Beschäftigten im Öffentlichen Dienst steht seit 2013 ab dem 43. Lebensjahr eine sechste Urlaubswoche zu. In der Baubranche sind derzeit 22 Arbeitsjahre notwendig. 

Im Kollektivvertrag für den Handel wurde insofern eine Verbesserung erreicht, dass die Beschäftigten ihren Urlaubsanspruch mitnehmen, wenn sie ihren Arbeitsplatz im Konzern wechseln.

Generell gilt: Die sechste Urlaubswoche ist keine „Belohnung“ für ArbeitnehmerInnen, sondern eine Maßnahme, von der alle profitieren. Deswegen werden sich die Gewerkschaften weiterhin dafür einsetzen.