Urlaub
Ab in den Urlaub
Fragen und Antworten rund um das Thema Urlaubsgeld
Der Sommer ist da und die Urlaubssaison startet. Das Urlaubsgeld ist dabei für die meisten ArbeitnehmerInnen in der Urlaubsplanung fix eingeplant. Doch welche ArbeitnehmerInnen haben überhaupt Anspruch auf Urlaubsgeld und wie ist das gesetzlich abgesichert? Wir haben hier einige häufig gestellte Fragen gesammelt und beantwortet:
Wer bekommt Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ein 13. und 14. Gehalt – das sogenannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld – gibt es dort, wo es der Kollektivvertrag vorsieht. Es wurde also von den Gewerkschaften erkämpft und wird Jahr für Jahr mit den Arbeitgebervertretern verhandelt. Auch wenn für viele ArbeitnehmerInnen Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Selbstverständlichkeit ist – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Bekommen Teilzeitbeschäftigte auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben einen aliqoten Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Bekomme ich als FerialpraktikantIn auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, wenn man für die Zeit des Praktikums angestellt ist, steht für diese Zeit ein aliquoter Anteil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu.
Wer bekommt dann kein Urlaubsgeld?
Freie DienstnehmerInnen, WerkvertragnehmerInnen und Selbstständige bekommen kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Form von Sonderzahlungen. Aber auch bei den unselbstständig Beschäftigten gibt es immer noch einige wenige Bereiche, die nicht in den Geltungsbereich eines Kollektivvertrages fallen und somit auch keinen Anspruch auf ein 13. oder 14. Gehalt haben.
Wann muss das Urlaubsgeld ausgezahlt werden?
Wann das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt. Häufig wird das Urlaubsgeld Ende Juni und das Weihnachtsgeld Ende November ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier Teilbeträgen ausgezahlt wird.
Bei allen Regeln gibt es auch Ausnahmen. Detaillierte Auskunft zu Sonderzahlungen und den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es bei den zuständigen Gewerkschaften.