Geschichte
60 Jahre 45-Stunden Woche
Heute: Regierung setzt Rückschritt zur Arbeitszeiterhöhung durch
Anfang 1959 unterzeichneten ÖGB und Wirtschaftskammer einen Generalkollektivvertrag. Damit trat ab 1. Februar die 45-Stunden-Arbeitswoche für zahlreiche gewerbliche Betriebe in Kraft. Mit November 1959 wurde die 45-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich schließlich in allen österreichischen Branchen eingeführt. Somit wurde vor genau 60 Jahren der erste Etappensieg zur generellen Arbeitszeitverkürzung in Österreich erreicht.
Der lange Kampf der Gewerkschaften – Bergbauindustrie gibt entscheidenden Anstoß
Dieser Einigung war bereits ein langjähriger Kampf der Gewerkschaften um ein modernes Arbeitszeitgesetz vorausgegangen. Ab dem ersten Bundeskongress 1948 hat der ÖGB bereits ein faires Arbeitszeitgesetz gefordert, das es davor noch nicht gab. Im Aktionsprogramm des ÖGB von 1955 wurde schließlich die schrittweise Einführung der 40-Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich beschlossen. Ein Entwurf zum Arbeitszeitgesetz von Anton Proksch aus dem Jahr 1955, der die etappenweise Einführung der 40-Stunden-Woche beinhaltete, wurde im Parlament jedoch abgelehnt.
Auf kollektivvertraglicher Ebene wurde 1958 in einzelnen Betrieben und Branchen eine Arbeitszeitverkürzung von 48 auf 45 Stunden erkämpft, z. B. in der Erdöl-, Kraftfahrzeug- und Bergbauindustrie. Den entscheidenden Anstoß gaben schließlich die Bergarbeiter, die ihre Zustimmung zu ihrem Kollektivvertrag von der Bedingung abhängig machten, dass spätestens 1959 eine allgemeine Arbeitszeitverkürzungsregelung für alle folgt.
Ein eigenes österreichisches Arbeitszeitgesetz gab es erst ab 1970 – bis dahin galt noch die modifizierte „reichsdeutsche’ Regelung“. Seit 1970 wurde die Arbeitszeitregelung dank der Gewerkschaften Schritt für Schritt heruntergesetzt und seit 1975 ist die 40-Stunden-Woche als maximale Normalarbeitszeit in allen Kollektivverträgen verankert. In einigen Branchen gilt sogar die 38,5 Stunden Woche.
Trendumkehr bei Arbeitszeit dank 12-Stunden-Tag
Aktuell geht der Trend jedoch leider wieder in die andere Richtung. Im Jahr 2018 wurde mit dem “freiwilligen“ 12-Stunden-Tag und der möglichen Ausweitung auf eine 60-Stunden-Woche eine Arbeitszeiterhöhung seitens der Regierung ohne Begutachtung beschlossen - trotz massiver Proteste der Gewerkschaften, der Arbeiterkammer und der Beschäftigten. Gerechtfertigt wird diese Vorgehensweise mit der angeblich vorausgesetzten Freiwilligkeit der Beschäftigten sowie den dadurch ermöglichten flexiblen und arbeitnehmerfreundlichen Arbeitszeiten.
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