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historisches Schwarz-Weiß-Bild: Frau vor einer Baracke
Sozialgesetze schützen Arbeitnehmer:innen ÖGB Archiv

Gewerkschaftsgeschichte

Das Sicherheitsnetz der ArbeitnehmerInnen

Eine kurze Geschichte der Lohnnebenkosten

Kaum waren die ersten beiden Sozialgesetze – das Allgemeine Krankenversicherungsgesetz (1888) und das Allgemeine Unfallversicherungsgesetz (1887) – von den jungen Gewerkschaften erkämpft, kamen die ersten Klagen von den UnternehmerInnen „über die schwere Belastung durch die sozialpolitischen Ausgaben“. Sie sind bis heute nicht verstummt. 

Dabei bezahlen die ArbeitgeberInnen die Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Pensions-, Arbeitslosenversicherung, Insolvenz-Entgeltsicherung oder Wohnbauförderung ja nicht aus der Privatschatulle, sondern es ist Geld, das ArbeitnehmerInnen erarbeitet haben. Jede Senkung der Beiträge bedeutet eine Verschlechterung der Lebenssituation der ArbeitnehmerInnen und eine Schwächung des Sozialstaates.  

Dabei mussten viele der unter Lohnnebenkosten summierten Beiträge zum Sozialstaat erst hart erkämpft werden, und zwar nicht nur einmal, sondern gleich zwei Mal. Zuerst in der Ersten Republik und dann nach den Verschlechterungen während des Austrofaschismus und Nationalsozialismus noch einmal in der Zweiten Republik.  

Was sind Lohnnebenkosten und seit wann bestehen sie?

Krankenversicherung (1888/1955) 

Unfallversicherung (seit 1887) 

Pensionsversicherung (seit 1906 für Angestellte, seit 1955 für alle ArbeitnehmerInnen)  

Wohnbauförderung (seit 1919)  

Arbeitslosenversicherung (1920/1955)  

Betriebliche Vorsorge (Abfertigung) (1921 für Angestellte, 1979 ArbeiterInnen, seit 2003 für alle) 

Familienlastenausgleichsfonds (seit 1955) 

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (seit 1977) 

Nachtschwerarbeitsbeitrag (seit 1981) 

Kommunalsteuer (seit 1993) 

Für wenige Angestellte, wie Büroangestellte einer Druckerei (1934), galt ab 1906 das Pensionsversicherungsgesetz. Ausgeschlossen waren jedoch vor allem Frauen und alle ArbeiterInnen.
Für wenige Angestellte, wie Büroangestellte einer Druckerei (1934), galt ab 1906 das Pensionsversicherungsgesetz. Ausgeschlossen waren jedoch vor allem Frauen und alle ArbeiterInnen. ÖGB-Archiv

Die Grundsteinlegung der Lohnnebenkosten

In der Monarchie wurde der Grundstein der Sozialgesetzgebung gelegt. Die Gewerkschaften bündelten ihre Forderungen und machten Druck auf den Staat. Sie erreichten erste Erfolge, wie mit dem Pensionsversicherungsgesetz für Angestellte (1906), dass u. a. Invaliditätsrente, Altersrente sowie Witwenrente beinhaltete. Dieses Gesetze galt allerdings nur für einen kleinen Kreis der Angestellten und die Prämien zahlten zu zwei Drittel die DienstgeberInnen und zu einem Drittel die ArbeitnehmerInnen. 

Also übernahmen die ArbeiterInnen-Gewerkschaften viele Sozialleistungen für ihre Mitglieder selbst, wie etwa die Arbeitslosenunterstützung, die Invalidenunterstützung sowie die Witwen- und Waisenunterstützung. Finanziert wurde das System nur durch die Beiträge organisierter ArbeitnehmerInnen. 

Stundenlanges Warten in der Stellenvermittlung gehörte zum Alltag der hunderttausenden Arbeitslosen in den 1930 Jahren. (o.J.)
Stundenlanges Warten in der Stellenvermittlung gehörte zum Alltag der hunderttausenden Arbeitslosen in den 1930 Jahren. (o.J.) ÖGB-Archiv

Arbeitslosenversicherung  

In der Ersten Republik griff der damalige Sozialminister und Textilgewerkschafter, Ferdinand Hanusch, in eine Schublade voller Gewerkschaftsforderungen, um ArbeiterInnen und Angestellten endlich soziale Absicherung zu verschaffen. Zuerst galt es jedoch eine Lösung für die vielen Arbeitslosen zu finden, auch um etwaigen sozialen Unruhen vorzugreifen. Noch vor der Ausrufung der Ersten Republik im November 1918 einigten sich GewerkschafterInnen und Vertreter der Industrie über die provisorische staatliche Arbeitslosenversicherung. Das Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde im Jahr 1920 verabschiedet und umfasste schließlich die Arbeitslosenunterstützung, die Krankenversicherung und ab 1922 die Notstandsaushilfe.  

Das erste Jahr bevorschusste der Staat die Kosten der Arbeitslosenunterstützung, danach galt die Regelung, dass der Staat, die ArbeitgeberInnen und die ArbeitnehmerInnen jeweils ein Drittel der Kosten übernahmen. Ab dem Jahr 1926 sollten nur mehr die Arbeitsvertragsparteien die Kosten tragen, aber ob der Wirtschaftskrise musste der Staat in den 1930er-Jahren rund die Hälfte der Kosten übernehmen.  

Eine Gruppe von Mädchen und Buben in ärmlicher Kleidung werden vor einer Essensausgabe von einem Polizisten bewacht
Hungrige Kinder warten, bewacht von einem Polizisten, vor einer Essensausgabe (o.J.) ÖGB-Archiv

Stagnation bei der Sozialgesetzgebung in der Ersten Republik  

Im Jahr 1920 übernahmen die Christlichsozialen die Regierung und die Sozialgesetzgebung stagnierte. Es brauchte viel Druck der Gewerkschaften, dass die konservative Regierung schließlich doch einige Sozialgesetze verabschiedete. Etwa die Novelle zum Arbeiter-Krankenversicherungsgesetz (1921), dadurch wurden 700.000 Personen mehr versichert, oder das Angestelltenversicherungsgesetz (1926). Das 1927 verabschiedete Arbeiterversicherungsgesetz trat allerdings nie in Kraft. Es war an eine Wohlstandsklausel gebunden, deren Standards nie erreicht wurden.  

Soziallasten 

Wie schon Ende des 19. Jahrhunderts, gab es auch in der Ersten Republik Klagen über die „Soziallasten“. Die ArbeitnehmerInnen bemängelten, dass die Sozialleistungen nicht ausreichend wären. Die Industrie behauptete hingegen, dass „die ihr aufgebürdeten Soziallasten kaum mehr zu ertragen wären, sie stünden kurz vor dem Ruin“ und forderten Einsparungen bei den „Soziallasten“ – natürlich auf Kosten der ArbeiterInnen und Angestellten.  

Austrofaschismus  

Nach der Ausschaltung des Parlaments (1933) und dem Verbot der freien Gewerkschaften (1934) erfüllten die Austrofaschisten den ArbeitgeberInnen deren Wünsche nach Senkung der „Soziallasten“. In Zeiten von Wirtschaftskrise und hoher Arbeitslosigkeit wurde eine Sozialreform beschlossen, nicht zur Linderung der Not der Bevölkerung, sondern zur Schonung der Finanzen des Staates und der Unternehmen.  

Ursprünglich sollte die Sozialreform durch Beitragserhöhungen, erhöhtem Staatszuschuss und Leistungseinschränkungen finanziert werden. Geblieben war allerdings nur die Leistungseinschränkung: Reduzierung des Krankengeldes, Verschlechterung der Pensionsregelungen der Angestellten, Verschärfung der Bezugsbedingungen in der Arbeitslosenunterstützung und zur Notstandsaushilfe und Kürzung der Unfallrenten. Das Sicherheitsnetz blieb auch während des Nationalsozialismus sehr grobmaschig.  

Ein Mann und zwei Frauen klauben aus Bombenschutz verwertbare Stoffe
Ein gängiges Bild nach dem Zweiten Weltkrieg waren die sogenannten Trümmerfrauen, die einen großen Anteil am Wiederaufbau des zerstörten Wiens hatten. ÖGB-Archiv

Zweite Republik 

In der Zweiten Republik schalteten der ÖGB den Turbo bei der Sozialgesetzgebung ein. Ausgehend von des Sozialgesetzen von 1918 bis 1930 wurden unter der Ägide von gewerkschaftlich organisierten SozialministerInnen eine Reihe von Gesetzen verabschiedet. Wie etwa das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (1955), mit dem Vorteil, dass seither alle unselbstständig Erwerbstätigen kranken-, unfall- und pensionsversichert sind.  

Die Gewerkschaftsfrauen, allen voran die „ÖGB-Frauenobmännin“, Wilhelmine Moik (SPÖ) und die spätere Sozialministerin, die Textilgewerkschafterin, Grete Rehor (ÖVP), erstritten im Jahr 1957 das Mutterschutzgesetz und 1961 das Karenzgeld (heute Kinderbetreuungsgeld).  

Die Soziallawine 

Während die ArbeitgeberInnen bald von einer „Soziallawine“ sprachen, freuten sich die ArbeitnehmerInnen darüber, dass bis in die 1990er-Jahre, die Sozialleistungen verbessert wurden – einige mussten jahrzehntelang erkämpft werden, andere konnten erstaunlich schnell erreicht werden und so manches ging nur durch Solidarität der ArbeitnehmerInnen.  

Familienlastenausgleichsfonds 

Wie etwa die Einrichtung des Familienlastenausgleichfonds im Jahr 1955. Um diesen zu befüllen verzichteten ArbeitnehmerInnen freiwillig auf eine Lohnerhöhung. Danach zahlten nur mehr die ArbeitgeberInnen ein. Aus dem Fonds werden heute etwa die Familienbeihilfe, das Wochengeld und die Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten, das Kinderbetreuungsgeld, Schulbücher, SchülerInnenfreifahrten bezahlt.  

Arbeiter-Abfertigungsgesetz 

Im Jahr 1977 verabschiedete das Parlament das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dass heute noch die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen bei Insolvenz ihres Unternehmens abgilt. Und im Jahr 1979 wurde endlich eine seit der Verabschiedung des Angestelltengesetzes 1921 bestehende Ungerechtigkeit abgeschafft. Das Arbeiter-Abfertigungsgesetz wurde nach zwanzigjährigem Kampf der Gewerkschaft endlich verabschiedet.   

Pensionsreform 2000-2003 

Ab Mitte der 1990er-Jahre und vor allem unter der schwarz-blauen Regierung (2000-2006) wurde aus der „Soziallawine“ ein Entlastungspaket für UnternehmerInnen. Der Sparstift wurde angesetzt und seither sind die Lohnkosten gesenkt worden: Auflösung des Entgeltfortzahlungsfonds oder die Senkung der ArbeitgeberInnenbeiträge bei älteren ArbeitnehmerInnen und Lehrlingen.  

Am 13. Mai 2003 demonstrierten rund 200.000 Menschen gegen die Pensionsreform. Am Bild ist ein Banner: ÖGB, Gemeinsam für soziale Gerechtigkeit. Frauen und Männer tragen roten Regenschutz mit ÖGB-Aufdruck
Rund 200.000 Menschen demonstrierten am 13. Mai 2003 gegen die geplante Pensionsreform der schwarz-blauen Regierung. Korp/ÖGB-Archiv

Widerstand gegen Verschlechterungen 

Natürlich leisteten die Gewerkschaften immer Widerstand, etwa mit der Aktion 1000 Nadelstiche (mehr als 300 Veranstaltungen wie eine österreichweite BetriebsrätInnenkonferenz oder Straßenaktionen) im Mai 2000 sowie Streiks und Demonstrationen (2000-2003) gegen die geplante Pensionsreform. Galt es doch damals, wie heute abzuwenden, dass nur Unternehmen begünstigt werden, dafür aber Sozialleistungen für ArbeiterInnen und Angestellte nicht mehr finanzierbar sind.  

Erkämpfte Lohnnebenkosten  

Der Einsatz der Gewerkschaften macht sich hingegen bezahlt. Errungenschaften sind etwa soziale Absicherung der freien DienstnehmerInnen (2007), die Bildungskarenz als Dauerrecht (2012) oder die volle Anrechnung der Karenzzeiten für jedes Kind (2019).  

All das sind Lohnnebenkosten, die ArbeitnehmerInnen von der Geburt bis zur Pension ein gutes Leben garantieren.