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Beratungen durch einen Betriebsrat im Jahr 1959
Beratungen durch einen Betriebsrat im Jahr 1959 Makart/ÖGB-Archiv

Gewerkschaftsgeschichte

Eine kurze Geschichte der Betriebsratsgesetze

Von „vogelfreien" Vertrauensmännern und mutigen Menschen

Schon seit Beginn der Gewerkschaftsbewegung im 19. Jahrhundert gab es in Betrieben Vertrauenspersonen, die die Anliegen der ArbeiterInnen vertraten. Allerdings wurde ihnen bis zur Verabschiedung des ersten Betriebsrätegesetzes im Jahr 1919 kein gesetzlicher Schutz gewährt, sie konnten jederzeit gekündigt werden. Ihr einziger Rückhalt waren die Gewerkschaften und ihre KollegInnen. Heute schützt sie das Betriebsrätegesetz vor dem Druck seitens der ArbeitgeberInnen, wie auch aktuelle Fälle immer wieder zeigen

Doch der Weg bis zu den beiden Betriebsrätegesetzen 1919 und 1947 war steinig.

Betriebsversammlung bei Nickelsdorfer Papierfabrik
Betriebsversammlung bei Nickelsdorfer Papierfabrik ÖGB-Archiv

„Vogelfreie Vertrauensmänner“ (18701919)

Das Verbandblatt der Brauereiarbeiter zeichnete im Jahr 1911 das Bild des perfekten Vertrauensmannes: Er solle allen KollegInnen ein lieber Freund und treuer Berater sein, dürfe niemals in Gleichgültigkeit oder Lauheit verfallen, niemals hochmütig oder gar rachsüchtig sein und immer die Interessen der ArbeiterInnen mit ruhigem Blut vertreten.  

Diese „idealen Vertrauensmänner“ mussten die Anliegen der ArbeitnehmerInnen allerdings ohne jeglichen gesetzlichen Schutz vertreten. Auch wenn die Gewerkschaften in einigen Kollektivverträgen die Anerkennung der Vertrauenspersonen durch die UnternehmerInnen verankern konnten, blieben diese doch „vogelfrei“.

Die ArbeitergeberInnen konnten sie jederzeit kündigen und ihre Namen auf sogenannte „schwarze Listen“ setzen. Diese kursierten unter den Unternehmen und machte es den darauf verzeichneten ArbeiterInnen unmöglich, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Erst mit der Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes im Mai 1919 änderte sich das.

Weiterhören: Podcast mit dem Gewerkschafter Axel Magnus: „Die Fabriksarbeiter waren die Preisfechter der modernen Arbeiterklasse“

Betriebsratswahlen bei Bally Schuhe im Jahr 1961
Betriebsratswahlen bei Bally Schuhe im Jahr 1961 ÖGB-Archiv

„Die Fabrikdemokratie ist Wirklichkeit geworden“ (19191934)

Im Mai 1919 verabschiedete die Konstituierende Nationalversammlung das Betriebsrätegesetz. Es regelte erstmals die Aufgaben der BetriebsrätInnen und Vertrauenspersonen, wie etwa die Überwachung der Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebshygiene oder sie konnten politisch motivierte Kündigungen anfechten. Und: die BetriebsrätInnen und Vertrauenspersonen erhielten erstmals Kündigungsschutz.

Die Fabrikdemokratie ist Wirklichkeit geworden, jubelten die GewerkschafterInnen damals.

Betriebsratswahlen in der Ersten Republik

Die ersten Betriebsratswahlen fanden im Juli 1919, die Resultate der Betriebsratswahlen spiegelten die gesamte politisch-weltanschauliche Bandbreite dieser Zeit wider: Es gab VertreterInnen der sozialdemokratischen Freien Gewerkschaften, der kommunistischen Roten Gewerkschaftsopposition, der katholischen Christlichen Gewerkschaften, der „Unabhängigen“ Gewerkschaft sowie der deutschnational-völkischen Gewerkschaften.

Fast alle hatten das gleiche Ziel: für die Mitglieder das Beste zu erreichen. Lediglich die von den Unternehmern finanzierten "Unabhängigen Gewerkschafter" und später auch die nationalsozialistischen Betriebszellen verfolgten die Ziele der ArbeitgeberInnen und bekämpften die kommunistischen und sozialdemokratischen Betriebsräte – ihr Ziel war es, den „Terror der sozialdemokratischen Betriebsräte“ zu bekämpfen. Etwas, dass die Austrofaschisten ab dem Jahr 1934 dann per Gesetz verfolgten.

Errichtung von Werksgemeinschaften 1934

Nach den Februarkämpfen 1934, der blutigen Niederschlagung der ArbeiterInnenbewegung und dem Verbot der freien Gewerkschaften, verloren auch deren Mitglieder ihre Betriebsratsmandate.

Am 12. Juli 1934 verabschiedeten die Austrofaschisten das Gesetz „über die Errichtung von Werksgemeinschaften“. Dem Regime genehme BetriebsrätInnen wurden nun „von oben“ bestimmt und den UnternehmerInnen wurde explizit ein Vetorecht gegen alle Beschlüsse eingeräumt.

Aber die freien GewerkschafterInnen und die ehemaligen BetriebsrätInnen kämpften im Untergrund weiter und erreichten im Jahr 1936 sogar, dass Betriebsratswahlen durchgeführt wurden und von den 9.358 Gewählten standen 5.719 mit den illegalen Gewerkschaften in Kontakt. Aber auch die nationalsozialistische Betriebszellenorganisation konnte einige Vertrauensleute in die Körperschaften „einschleusen“.

„Betriebsführer“ (19381945)

Nach dem sogenannten „Anschluss“ ergingen eine Vielzahl von menschenverachteten und diktatorischen Gesetzen. So auch das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ vom 29. Juli 1938.

Es setzte das „Werksgemeinschaftsgesetz“ außer Kraft und legte in den Betrieben das „Führerprinzip“ fest: der „Führer war der Unternehmer“ und die „Arbeiter [hatten] als Gefolgschaft zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinsamen Nutzen von Volk und Staat“ zu arbeiten.

Nun aber bildeten vor allem KommunistInnen in den Betrieben Widerstandszellen. Sie bezahlten ihr Engagement oft mit ihrem Leben

Jetzt weiterhören: Podcast mit dem Widerstandskämpfer und Betriebsratsobmann Walter Stern

Betriebsrätin berät KollegInnen bei der Wiener Firma Altmann-Textilien
Betriebsrätin berät KollegInnen bei der Wiener Firma Altmann-Textilien Kammler/ÖGB-Archiv

Das zweite Betriebsrätegesetz (1947)

Auch wenn die Nationalsozialisten die freien GewerkschafterInnen verfolgt, verhaftet und zum Teil ermordet hatten, konnten sie die Erinnerung an die Leistungen der freien Gewerkschaften nicht auslöschen. Denn schon während der letzten Kriegstage gründeten Gewerkschafter bereits den überparteilichen Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und begannen auch gleich mit dem Wiederaufbau der Betriebskörperschaften. Im September 1945 fanden die ersten Wahlen „ruhig und fast ohne Störung“ statt.

Am 28. März 1947 verabschiedete der Nationalrat „nach langen, schweren Verhandlungen […] das heißumstrittene Betriebsrätegesetz“, wie es damals in den Gewerkschaftszeitungen hieß. Die BetriebsrätInnen erhielten nicht nur die gleichen Rechte wie schon 1919, sondern diese waren auf Druck der Gewerkschaften auch noch weiter ausgebaut worden.

Aber bis ins Jahr 1972 fehlte einer wichtigen Gruppe der ArbeiterInnen und Angestellten das Mitsprachrecht: den Jugendlichen. Sie änderten das mit einer erfolgreichen Aktion.

Jetzt weiterhören: Podcast mit dem Bundesjugendsekretär der Gewerkschaft Bau-Holz Albert Scheiblauer

Gruppenfoto der TeilnehmerInnen des Jugendvertrauenratstreffen (2018)
Gruppenfoto der TeilnehmerInnen des Jugendvertrauenratstreffen (2018) ÖGB-Archiv

Aktion „M wie Mitbestimmung“

Schon im Mai 1946 hatten die ersten Jugendvertrauenswahlen stattgefunden aber bis zur gesetzlichen Regelung sollte es noch 26 Jahre dauern und bedurfte einer Aktion der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) – der Aktion „M wie Mitbestimmung“.

Die Jugendlichen forderten Mitbestimmung im Betrieb sowie eine Bildungsfreistellung. Mehr als 51.000 Menschen unterschrieben die Petition zur gesetzlichen Regelung des Jugendvertrauensrates und die Aktion war erfolgreich: am 9. Juli 1972 verabschiedete der Nationalrat das „Bundesgesetz über betriebliche Jugendvertretung“.

Es trat am 1. Jänner 1973 in Kraft – nicht zur Freude aller, wie die schwarz-blaue Regierung (2017-2019) später beweisen sollte. Sie wollte die Jugendvertrauensräte einfach abschaffen. Wieder startete die ÖGJ eine Kampagne – „Jugendvertrauensrat muss bleiben“ – und eine Petition, die mehr als 30.000 Menschen unterschrieben. Und wie schon 1972 war die ÖGJ auch diesmal erfolgreich. Am 4. Februar 2019 nahm die Regierung von ihrem Vorhaben Abstand.

Jetzt weiterhören: Podcast mit dem ehemaligen AK-Präsident Rudolf Kaske

Die Zusammenfassung lautet: starke Betriebsratskörperschaften bedeuten eine starke Vertretung der KollegInnen! Hier Mitglied werden oder selbst einen Betriebsrat gründen.

Jetzt weiterhören Podcast: Nachgehört, vorgedacht: Betriebsrat: Die starke Stimme im Job

Podcast-Reihe anlässlich 100 Jahre Betriebsrätegesetz