Gesundheit
ÖGB fordert: Risikogruppen-Regelung bis Ende des Jahres verlängern
Planungssicherheit statt Last-Minute-Entscheidungen ist dringend nötig. Auch Schwangere brauchen Klarheit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, hatten bisher die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen. Ende Juni 2022 läuft diese Regelung nun (wieder einmal) aus und wurde bis dato (wieder einmal) nicht verlängert.
Seit es sie gibt, wurde die Risikogruppen-Regelung von der Regierung stiefmütterlich behandelt und Monat für Monat immer erst in letzter Sekunde verlängert. Bereits Anfang Juni wies der ÖGB auf die fehlenden Informationen zur Verlängerung hin, bis heute gab es keine Antwort seitens der Regierung. Angesichts der massiv ansteigenden Infektionszahlen ist das völlig unverständlich.
Reischl: Konstanter Schutz notwendig
Für Ingrid Reisch, Leitende Sekretärin des ÖGB, ein untragbarer Zustand. „Die Menschen – und auch die Unternehmen – müssen planen können und wissen, wie es für sie weitergeht. Da reicht von Monat zu Monat und das noch so kurz vor Ablauf nicht aus. Deshalb muss die Risikogruppenregelung endlich bis Ende des Jahres verlängert werden”, fordert Reischl. „Gerade angesichts der massiv steigenden Corona-Infektionen ist es umso wichtiger, die Risikogruppenregelung endlich bis Ende des Jahres zu verlängern”, hält Reischl fest.
Schumann: „Weder fair noch gesund"
Auf eine Verlängerung müssen auch Schwangere warten. „Müssen sie wieder, wie bei den zaghaften Verlängerungen zur Risikogruppen-Regelung, bis zur letzten Minute warten, ob es eine Sonderfreistellung geben wird?”, kritisiert ÖGB-Vizepräsidentin und- Frauenvorsitzende Korinna Schumann. „Alle Beteiligten und vor allem Schwangere brauchen dringend Planungssicherheit, statt andauernder Verunsicherung”, fordert Schumann einmal mehr. Die Vizepräsidentin unterstreicht: „Schwangere und ihre ungeborenen Kinder als Bittstellerinnen um Last-Minute-Entscheidungen zittern zu lassen, ist weder fair noch gesund.”
Freistellung für Schwangere aller Berufsgruppen
Bislang sind nur Frauen in körpernahen Berufen durch eine Sonderregelung im Mutterschutzgesetz geschützt. Auch diese Freistellungsregelung läuft mit Ende Juni aus und soll künftig über eine Verordnung geregelt werden können. Bis der parlamentarische Prozess dazu abgeschlossen ist, dauert es jedoch noch, und selbst dann ist noch nicht sicher, ob und wann diese Verordnung kommt. Die Schwangeren stehen ab Ende Juni aber vorerst ohne Schutz da. „Auch hier zeigen die steigenden Covid-Fallzahlen deutlich: Das Corona-Problem bleibt uns erhalten. Daher fordern wir weiterhin die sofortige Freistellung aller Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche, unabhängig von ihrem Impfstatus und der Branche, in der sie arbeiten“, so Schumann abschließend.
Was du jetzt zur Risikogruppenregelung wissen musst
Menschen, die in die Risikogruppe fallen, sollen vor einer Ansteckung geschützt werden. Wenn das am Arbeitsplatz nicht möglich ist und auch Homeoffice keine Option ist, dann haben ArbeitnehmerInnen aus Risikogruppen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Informiert werden Betroffene über den Sozialversicherungsträger. Die Ärztin bzw. der Arzt kann dann ein Risikoattest ausstellen. Der besondere Schutz gilt vor allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie beispielsweise Nieren-, Lungen- und Herzerkrankungen.
Wie bislang brauchen Betroffene ein Risiko-Attest ihres behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin, folgende Kriterien müssen dabei erfüllt sein:
1. Für die betroffene Person müssen trotz dreimaliger Impfung medizinische Gründe vorliegen, die eine Gefahr für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf annehmen lassen.
2. Die betroffene Person kann aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden.
Zudem hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse zu verlangen. Kann diese Bestätigung nicht binnen zwei Wochen vorgelegt werden, endet der Anspruch auf Freistellung danach automatisch.
ÖGB forderte immer wieder eine Verlängerung
Ingrid Reischl, die Leitende Sekretärin des ÖGB, hat in der Vergangenheit immer wieder auf die Wiedereinführung der Risikogruppen-Regelung gepocht. Es brauche Sicherheitskonzepte, auf die sich die Menschen verlassen können, sagt sie. Reischl hatte sich stets für die Ausweitung und Verlängerung der Risikogruppen-Regelung eingesetzt. Ohne Verlängerung gibt es keine Sicherheit mehr für besonders gefährdete Personen.