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Boyan Dimitrov - stock.adobe.com

Exklusiv

Arztbesuche: Wenn dein Chef dich digital beschattet

Immer mehr Arbeitgeber drängen Beschäftigte dazu, ihre Arztbesuche außerhalb ihrer Dienstzeit zu erledigen

Die Fälle, die oegb.at exklusiv zugespielt wurden, klingen wie ein schlechter Witz. Auf der einen Seite sind Arbeitgeber, die im Nachhinein die Öffnungszeiten jener ÄrztInnen googeln, die von ArbeitnehmerInnen besucht werden. Auf der anderen Seite sind ArbeitnehmerInnen, die auf Druck ihrer Chefs versuchen ihre Arztbesuche möglichst außerhalb der Dienstzeiten zu erledigen. Auch, weil sie nicht extra für eine in einigen Fällen kostenpflichtige Besuchsbestätigung, die der Arbeitnehmer verlangt, zahlen wollen oder können.  

Systematischer Druck

 So hat sich Viktoria D. (Name geändert, Anm.) ihren Arbeitsalltag nicht vorgestellt. „Ich wurde über Monate hinweg von meiner Arbeitgeberin gefragt, zu welchem Arzt ich eigentlich gehe und wie lange das zirka dauern wird”, schildert sie. Irgendwann wurde sie stutzig. Schließlich kam sie über eine befreundete Kollegin drauf, dass ihre arztbedingten Abwesenheiten regelmäßig von ihrer Chefin überprüft werden „Sie googelte die Ordinationszeiten meiner Ärzte”, sagt Viktoria. „Danach wurde mir unmissverständlich nahegelegt, möglichst außerhalb der Dienstzeiten zum Arzt zu gehen”, fügt sie hinzu. Dabei war sie sehr selten krank und schleppte sich auch mit kleineren Erkältungen noch in die Arbeit.  

Sie googelte die Ordinationszeiten meiner Ärzte, sagt Viktoria D. 

Moralische Pflicht 

Ganz ähnlich erging es auch Julian, einem weiteren Arbeitnehmer, der ebenfalls nicht erkannt werden möchte. Auch er musste nach Arztbesuchen teils kostenpflichtige Besuchsbestätigungen vorlegen – in manchen Praxen zahlt man dafür 15 Euro. Da kommt für ArbeitnehmerInnen einiges an Geld zusammen. „Deshalb gehe ich außerhalb der Arbeitszeiten zum Arzt, weil ich das Geld für die Besuchsbestätigung nicht bezahlen will und lass es auch nicht im Zeiterfassungssystem nachtragen”, bekundet Julian. Die Bestätigung zu verlangen, erzeugte eine „Stimmung des Misstrauens”, berichtet er. Von seinem Chef hörte Julian oft Begriffe wie “Moral” und “Pflicht”. Mittlerweile geht Julian nur mehr außerhalb der Dienstzeiten, um möglichen Ärger zu entgehen. Der 26-jährige will nicht, dass sein Arbeitgeber vermutet, er sei krank. „So beuge ich einer möglichen Entlassung vor”, hofft er. „So beuge ich einer möglichen Entlassung vor”, hofft Julian.

So beuge ich einer möglichen Entlassung vor, hofft Julian.

Druck auf ArbeitnehmerInnen 

Wie sieht die Lage aus arbeitsrechtlicher Perspektive aus? ÖGB-Arbeitsrechtexperte Martin Müller ortet einen gewissen Druck auf ArbeitnehmerInnen: „Arztbesuche sind Rechte, die vielleicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt werden müssen – das kann belastend für die Einzelperson sein”. Verlangt der Arbeitgeber eine Bestätigung, die Kosten verursacht, dann muss er diese auch tragen. Das gilt beim Arztbesuch genauso wie bei der Bestätigung für die Pflegefreistellung. 

„Der Arbeitgeber darf mir nichts vorschreiben" 

Der Arbeitsrechtexperte erklärt: “Grundsätzlich darf der Arbeitgeber „verlangen“, dass ich außerdienstliche Angelegenheiten tunlichst in meiner Freizeit erledige. Gleichzeitig haben wir natürlich die freie ÄrztInnenwahl und der Arbeitgeber darf mir nicht vorschreiben, von wem ich mich behandeln lassen muss”. Daraus folgt: Wenn die Ärztin oder der Arzt keinen anderen Termin frei hat als den während der Arbeitszeit, dann ist es vollkommen in Ordnung diesen in Anspruch zu nehmen. “Durchsetzen müssen es die Betroffenen trotzdem selbst”, sagt Müller abschließend.