Berufskrankheiten
"Covid muss für alle Berufsgruppen eine Berufskrankheit sein”
In Österreich wird die Berufskrankheitenliste trotz dringendem Handlungsbedarf nicht aktualisiert – dabei ist es jetzt wichtiger denn je Covid19 für alle Berufsgruppen anzuerkennen
Vor langer Zeit, genauer gesagt im Jahr 2012, wurde die Berufskrankheitenliste das letzte Mal geringfügig angepasst. Zwar wurde die „Modernisierung der Berufskrankheitenliste” im türkis-grünen Regierungsprogramm vereinbart – passiert ist aber bis heute nichts.
Dabei würde es insgesamt einen großen Handlungsbedarf geben. Ein aktuelles Beispiel ist die Anerkennung von Covid19 als Berufskrankheit. Wie der ÖGB schon seit Monaten kritisiert, können derzeit Covid-19 Erkrankungen von ArbeitnehmerInnen nur aus Gesundheitsberufen als Berufskrankheit anerkannt werden. “Hier braucht es dringenden Nachholbedarf von Seiten der Regierung. Wenn eine Covid-Erkrankung im Arbeitsumfeld passiert, dann sollte diese Erkrankung jedenfalls für alle ArbeitnehmerInnen als Berufskrankheit anerkannt werden können”, sagt Ingrid Reifinger, Expertin für gesunde Arbeit im ÖGB.
Ist eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, stehen ArbeitnehmerInnen bei deren Diagnose oft mehr medizinische Leistungen zu bzw. ergeben sich verschiedene Vorteile, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Rehabilitationsmaßnahmen oder ein Übergangsgeld für den Fall, dass eine berufliche Umschulung notwendig ist. Des Weiteren können Selbstbehalte wegfallen und ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent kann eine Versehrtenrente geltend gemacht werden. Wenn eine Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt ist, dann besteht kein Anspruch auf diese umfassenderen Leistungen.
„Denn die Behandlung durch die Unfallversicherung ist umfassender als durch die Krankenversicherung. Sie beinhaltet z.B. auch eine medizinische Rehabilitation. Die Behandlung durch die Krankenkasse ist hingegen nur zweckmäßig oder auf das notwendige Maß beschränkt“, gibt Reifinger zu bedenken. Auch die Arbeiterkammer Wien fordert die Ausweitung von Corona als Berufskrankheit - und zwar generell für alle Berufsgruppen.
Denn die Behandlung durch die Unfallversicherung ist umfassender als durch die Krankenversicherung. Sie beinhaltet z.B. auch eine medizinische Rehabilitation. Die Behandlung durch die Krankenkasse ist hingegen nur zweckmäßig oder auf das notwendige Maß beschränkt
Auch andere Erkrankungen lassen ich weiterhin nicht auf der Liste finden. Das betrifft zum Beispiel Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder arbeitsbedingte Krebserkrankungen wie den Weißen Hautkrebs. Dies sind Erkrankungen, die in der Liste nicht vorkommen.
Deutschland als Vorbild
Im Zweifelsfall immer melden: Grundsätzlich ist jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit laut Gesetz zu melden - und zwar vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden Ärzten. Dies gilt auch für Covid-19. Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger. Somit gilt: Auch im Zweifelsfall ist eine Berufskrankheiten-Meldung zu erstatten.
Wie es anders gehen kann, zeigt das Beispiel unseres Nachbarn Deutschland. Dort finden sich mittlerweile 16 Krankheiten zusätzlich auf der Liste, die auch für Österreich wichtig wären. Der Weiße Hautkrebs etwa wurde in Deutschland bereits 2015 anerkannt und im Jahr 2019 gab es 3.766 anerkannte Fälle - in Österreich hingegen aufgrund des Fehlens in der Liste keinen einzigen. Nach Lärmschwerhörigkeit ist der Weiße Hautkrebs, der durch UV-Strahlung ausgelöst wird, in Deutschland mittlerweile die zweithäufigste Berufskrankheit.
Besonders gefährdet sind ArbeitnehmerInnen, die viel im Freien arbeiten müssen, wie Bauarbeiter, HandwerkerInnen, KellnerInnen auf Hütten, GärtnerInnen, FahrradbotInnen oder BademeisterInnen. Sie werden oft unter dem Begriff „Outdoor-WorkerInnen“ zusammengefasst. Nach Schätzungen der AUVA handelt es sich dabei in Österreich um ca. 400.000 ArbeitnehmerInnen, die potentiell betroffen sind.
Was in Österreich fehlt
Viele arbeitsbedingte Krebserkrankungen fehlen überhaupt in der Liste, wie die AUVA festgehalten hat. Genauso ist es bei anderen Erkrankungen, etwa dem so genannten Carpaltunnelsyndrom – es entsteht durch eine Druckschädigung der Nerven, ausgelöst durch monotone, immer wiederkehrende Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke. Genauso wenig kommen Erkrankungen der Wirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten auf der Liste vor und auch Abnützungen der sogenannten Rotatorenmanschette scheinen auf der Liste nicht auf, obwohl sie bis zum Funktionsverlust des Schultergelenkes führen können - vor allem bei Frauen, die jahrelang an der Scannerkasse arbeiten.
Mehr über das Thema Berufskrankheitenliste in der Ausgabe Gesunde Arbeit.
Zum Schutz aller Menschen in Österreich: ÖGB fordert längst überfälliges Update der Berufskrankheitenliste
ExpertInnen mahnen
Die Gesellschaft für Arbeitsmedizin hat bereits zweimal im Februar 2019 und im Dezember 2020 eingemahnt, dass die Berufskrankheitenliste aktualisiert werden muss. Diese wurde zuletzt 2012 nur minimal angepasst. 53 Erkrankungen stehen auf der Liste, nicht alle davon haben für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts noch Relevanz; auf der anderen Seite fehlen gewichtige arbeitsbedingte Erkrankungen. Hier gibt es also dringenden Handlungsbedarf - dafür setzt sich der ÖGB ein!