Was du als Arbeitnehmer:in bei einer Krebserkrankung wissen musst
40 Prozent der Menschen, die an Krebs erkranken, sind berufstätig. Jährlich sterben in Österreich etwa 1.800 Menschen an arbeitsbedingtem Krebs, denn viele Menschen sind durch krebserregende Stoffe einem großen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. oegb.at antwortet auf die wichtigsten Fragen.
Die Krebs-Erkrankung ist ein Schock für alle Betroffenen und auch für Angehörige - und sie wirft viele offene Fragen auf. oegb.at hat die wichtigsten Antworten zusammengetragen.
Dürfen Arbeitgeber von einer Krebserkrankung erfahren?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Krebserkrankung offenzulegen. Nur die Art der Dienstverhinderung (z. B. Krankheit, Reha) ist zu nennen. In Schlüsselpositionen kann jedoch ein offenes Gespräch sinnvoll sein, um eine Vertretung zu organisieren.
Alternativ bietet sich ein vertrauliches Gespräch mit dem Betriebsrat an. Bei gesundheitlicher Gefährdung durch die Arbeit muss dies gemeldet werden, damit der Arbeitgeber eine geeignete Tätigkeit anbieten kann.
Ist Arbeiten mit Krebs möglich?
Dank moderner Therapien verläuft die Behandlung von Krebspatienten und Krebspatientinnen sehr unterschiedlich. Viele stellen sich die Frage: Wie viel Arbeit ist trotz Krankheit möglich? Letztlich ist das eine medizinische Entscheidung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und einzelfallabhängig. Die Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht einen sanften Übergang zurück in den Beruf. Sie bietet Betroffenen die Chance, in reduziertem Umfang zu arbeiten, ohne sich zu überfordern.
Bekommt man weiterhin bezahlt, wenn man krankgeschrieben ist?
Im Krankenstand wird je nach Betriebszugehörigkeit das Gehalt mindestens sechs Wochen lang weiterbezahlt. Nach dieser Phase leistet die Gesundheitskasse Krankengeld, das abhängig vom Einkommen bemessen wird. Die maximale Bezugsdauer beträgt in der Regel 52 Wochen, in Sonderfällen bis zu 78 Wochen.
Ist eine Kündigung im Krankenstand möglich?
Eine Kündigung ist auch während des Krankenstands möglich, es sei denn, der Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag verbieten dies. Bei Krebserkrankungen könnte die Kündigung anfechtbar sein, da hier ein Diskriminierungsverbot gilt. Betroffene sollten rasch die Gewerkschaft oder Arbeiterkammer kontaktieren, da kurze Fristen gelten.
Hat man ein Recht auf Pflegekarenz oder -teilzeit, wenn man Angehörige(r) ist?
Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit zu beantragen, wenn sie sich um schwer erkrankte Angehörige kümmern müssen. Dies gilt ab Pflegestufe 3, bei minderjährigen Angehörigen bereits ab Pflegestufe 1. Ein gesetzlicher Anspruch besteht für eine Dauer von bis zu vier Wochen. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Pflegekarenz oder -teilzeit auf maximal sechs Monate verlängert werden. Während dieser Zeit erhalten die Betroffenen ein Pflegekarenzgeld in Höhe von 55 Prozent ihres Nettoeinkommens.
Welche Gefahrenstoffe gibt es am Arbeitsplatz?
Hauptursachen für arbeitsbedingten Krebs sind chemische Schadstoffe wie Asbest, Dieselabgase, Holzstaub oder Chrom. Obwohl Asbest in Österreich schon seit 1990 verboten ist, bleibt es bei Sanierungsarbeiten alter Gebäude immer noch ein Risiko. Auch andere Stoffe, die in Dienstleistungs- und Industrieberufen vorkommen, sind gefährlich und erfordern dringend moderne Schutzmaßnahmen.
Wie stellt sich die Situation von Frauen dar?
Frauen sind im Berufskrankheitengeschehen stark unterrepräsentiert, da die Rechtslage vor allem auf männerdominierte Branchen zugeschnitten ist. Gesundheitsrisiken in Dienstleistungsberufen oder durch arbeitsorganisatorische Faktoren wie Nachtarbeit werden häufig nicht berücksichtigt. Dies erschwert die Anerkennung von Krankheiten wie Brustkrebs als Berufskrankheiten und macht sie besonders betroffen.
Wie gut sind Betriebe in der Prävention aufgestellt?
Kontrollen zeigen erhebliche Defizite: Viele Betriebe können die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen nicht nachweisen oder führen keine Verzeichnisse. Zudem wurden gesetzliche Grenzwerte seit Jahrzehnten nicht überarbeitet. Arbeitsbedingter Krebs ist vermeidbar. Doch dafür braucht es modernisierte Gesetze, strengere Kontrollen und eine gendergerechte Ausrichtung der Präventionsmaßnahmen.