von v.l.n.r. Andreas Huss (ÖGK-AN-Obmann), Ingrid Reischl (Leitende Sekretärin ÖGB), Christoph Klein (AK-Direktor), Michael Pilz (Rechtsanwalt).
Gesundheitssystem
ÖGB-Community gegen Pläne der Wirtschaft
Sollte der Arbeitgeber die Krankenstände seiner Mitarbeiter überprüfen können? Die ÖGB-Facebook-Community hat dazu eine klare Haltung.
Zum wiederholten Mal hat der ÖVP-Wirtschaftsbund diese Woche stärkere Kontrollen bei Krankenständen gefordert. Der ÖGB spricht sich nach wie vor entschieden dagegen aus. Unterstützt wird der Gewerkschaftsbund dabei von seiner Community auf Facebook. Eine Online-Befragung ergab ein eindeutiges Ergebnis: Von 2.150 Personen sprechen sich glatte 90 Prozent (1.935 Personen) dagegen aus, dass der Chef wissen darf, warum jemand im Krankenstand ist. Nur zehn Prozent sind dafür.
„Das geht den Chef absolut gar nichts an!“
Userin Silvia Maria kritisiert, dass „immer von Datenschutz gepredigt“ werde, aber in puncto Krankenständen „wärs egal?!? (…) Geht in Chef nichts an“. Josef E. sieht eine Auskunftspflicht bei Krankheit als wichtig an, „doch WAS ich genau habe, dies geht ihn absolut GAR NICHTS an!!!“, unterstreicht er. User Thomas P. kommentiert ähnlich: „Grundsätzlich habe ich kein Problem damit es meinem Chef oder Kollegen zu sagen, wegen was ich im KS bin. (…) Aber alles auf freiwilliger Basis“.
Markus D. wirft die Frage in den Raum, ob man dem Vorgesetzten „wegen urologische oder Gynäkologische Krankheiten“ kommunizieren sollte. Denn für manche wäre es kein Problem. Aber es gäbe genug Menschen, die das gar nicht so groß verlautbaren wollen und es „als Bloßstellung sehen“. User Karl H. meint dazu: „Eventuell hätte er noch Vorschläge für die Heilung?“
Bei gutem Betriebsklima wird Grund genannt
Einige UserInnen stellen die Freiwilligkeit in den Mittelpunkt: So weist Rudolf A. in seinem Kommentar darauf hin, dass es auch auf das Betriebsklima ankomme, dann würde der „Chef sicher vom Angestellten selbst erfahren was ihm fehlt.“ Gerhard W. wiederum appelliert an das Pflichtbewusstsein der Betroffenen: Wenn der Krankenstand zu lange dauert, werde „jeder pflichtbewusste Betroffene die Arbeitsstelle entsprechend informieren.“ Ausgeweitete Kontrollrechte für Arbeitgeber lassen sich daraus jedenfalls nicht ableiten.
Hintergrund
Zentraler Baustein im türkis-blauen Kassenumbau ist die Einführung der sogenannten „Parität“. Diese beschert den Wirtschaftsvertretern ab Jänner 2020 einen Machtzuwachs in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). ÖGB und Arbeiterkammer befürchten, dass die Arbeitgeber ihre neue Position ausnutzen werden, um Selbstbehalte und Privatisierungen voranzutreiben und den Schutz der Versicherten insgesamt zu schwächen. Wie realistisch diese Annahme ist, zeigt unter anderem ein vor Kurzem an die Öffentlichkeit gedrungenes Papier des ÖVP-Wirtschaftsbundes, nach dem Arbeitgeber künftig die Krankenstände ihrer MitarbeiterInnen überprüfen sollen können.