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(c) Kzenon

VAMED-Verkauf

Warum eine Investitionskontrolle nicht nur gesetzlich möglich, sondern auch sinnvoll ist

Der geplante Verkauf von Reha-Einrichtungen gefährdet die Gesundheitsversorgung

Worum geht es beim VAMED-Deal?

Der Gesundheitskonzern Fresenius, zu dem die VAMED gehört, verkauft seine Reha- und Gesundheitseinrichtungen in Österreich. Und zwar an PAI Partners, ein Private-Equity Unternehmen. PAI benötigt dazu aber Kapital, das es von Investoren einsammelt. Diese wollen jedes Jahr hohe Wertsteigerungen. Richtig viel Geld verdienen PAI und seine Kapitalgeber mit diesem Deal aber erst, wenn die Filetstücke weiterverkauft wurden – das ist das Geschäftsmodell. Deshalb sorgt dieser Anfang Mai 2024 bekanntgewordene Deal für große Aufregung. 

Warum ist dieser Deal gefährlich?

PAI plant mit seinem Geschäftsmodell überhaupt keine nachhaltige Erhaltung dieser wichtigen medizinischen Einrichtungen. PAI plant Mega-Profite und sagt selbst: Deals dieser Art bleiben maximal sechs Jahre nach Übernahme bei PAI, danach wird damit Geld gemacht. Dann erfolgt nämlich der Weiterverkauf mit dem Ziel einer Vervielfachung des Kaufpreises. Es ist also zu befürchten, dass zuerst auf Kosten von Beschäftigten und Qualität gespart wird – eine fatale Entwicklung, vor allem im Gesundheitssystem. 

Kann die Übernahme gestoppt werden?

Aber man kann etwas dagegen tun: Das österreichische Wirtschaftsrecht hat nämlich ein Instrument, das genau hier eingreifen kann bzw. muss: die Investitionskontrolle. Damit können genau jene Erwerbsvorgänge an wichtigen und kritischen Unternehmen untersucht werden, die möglichweise problematisch sind. Auf Basis einer Investitionsprüfung können dann Auflagen erteilt oder der komplette Erwerbsvorgang untersagt werden, um die heimischen Interessen zu schützen – im konkreten Fall: die Interessen von Beschäftigten, Patientinnen und Patienten.  

Warum die Investitionskontrolle anzuwenden ist und Argumente dagegen falsch sind

Im Investitionskontrollgesetzes werden Bereiche aufgelistet, in denen es zu einer Gefährdung der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung einschließlich der Krisen- und Daseinsvorsorge kommen kann – dazu zählt auch die Gesundheit. Unter den aktuellen Voraussetzungen sieht nicht nur der ÖGB diese Gefährdung als gegeben an. 

Wieso behauptet der Wirtschaftsminister, dass das Gesetz nicht gilt?

Da PAI seinen Sitz in der EU (konkret in Frankreich) hat, wäre die Investitionskontrolle in der Regel nicht anzuwenden. Aber: Oft versuchen kreative Konstruktionen EU-Drittstaatsbeteiligungen (also von außerhalb der Europäischen Union) zu verschleiern. Auch dagegen hätte das österreichische Investitionskontrollgesetz ein Mittel, denn der sogenannte mittelbare Erwerb (also wer tatsächlich dahintersteht), ist ein Grund für eine Untersuchung. Beim Verkauf der VAMED an PAI ist das der Fall. 

Ein Beispiel? Die Gesellschaft sitzt zwar in der EU, das Geld dafür stammt aber von einem Investor aus den USA und damit wird ein österreichisches Unternehmen gekauft. Das ist ein mittelbarer Erwerb. 

Was ist ein Private Equity Fonds?

Private Equity (PE) ist der englische Begriff für Beteiligungskapital. Das für einen Kauf notwendige Geld wird über einen Fonds bei Investoren eingesammelt. Diese profitieren wiederum von einem maximal gewinnbringenden Verkauf, idealerweise innerhalb möglichst kurzer Zeit. 

Ist das transparent? Nein. Vertrags- und Beteiligungsstrukturen von Private Equity Fonds sind nicht öffentlich. 

PAI Partners sitzt in Paris, aber laut eigenen Angaben kommen 55 Prozent der Investoren von außerhalb der EU. Wer das ist, weiß man nicht. Laut Medienberichten steht dahinter unter anderem Blue Owl, ein weiterer Private Equity Fonds, diesmal aus New York. Und auch dort ist nicht bekannt, wer mit wie viel Geld beteiligt ist. 

Ablehnung ohne Begründung 

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hält eine Kontrolle des Verkaufs der VAMED an PAI trotzdem nicht für notwendig. Begründet wurde das nicht. Wichtige Fragen sind also völlig offen. Wem PAI gehört, wie der Fonds organisiert ist oder wer profitiert, konnte das Bundesministerium nicht sagen. 

Folgende offenen Fragen müssen beantwortet werden:

  • Wichtig zu wissen und in diesem Sinne zu prüfen wäre: Wer sind die genauen Anteilseigner von PAI?
  • Mit welchen Volumen sind diese beteiligt?
  • Welches Verhältnis besteht zwischen Anteilseignern aus der EU und aus Ländern außerhalb der EU?
  • Wer trifft die Unternehmensentscheidungen von PAI?  

Der ÖGB bleibt bei seiner Forderung, die VAMED-Übernahme mit einer Investitionskontrolle zu prüfen. Denn die Sicherheit der österreichischen Gesundheitsversorgung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden!

 

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