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Gesundheitssystem

„Wir sind in höchster Alarmbereitschaft“

SV-Umbau: Dienstgeber sollen Überprüfungen bei Krankenständen anordnen können

Laut einem Bericht der Austria-Presse-Agentur (APA) soll der Dienstgeber künftig Krankenstände seiner MitarbeiterInnen überprüfen können. Die GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber gibt im oegb.at-Interview Antworten auf die wichtigsten Fragen

oegb.at: Was hat die Wirtschaftskammer vor?

Barbara Teiber: Die Wirtschaft will drastische Verschärfungen bei Krankenständen der Arbeitnehmer einführen. Sie will künftig überprüfen können, was genau bei Krankenständen vorgefallen ist. Die Entscheidung dazu soll schon am kommenden Dienstag im Überleitungsausschuss fallen. Ab 1. Jänner soll ja aus den neun Gebietskrankenkassen eine einzelne Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) werden. Wir sind in höchster Alarmbereitschaft.

Welche Auswirkungen hätte das für ArbeitnehmerInnen?

Bei einem Verdacht soll der Arbeitgeber künftig einen Anspruch auf die Prüfung des Gesundheitszustandes haben. Derzeit hat der Dienstgeber nur die Möglichkeit, die Durchführung einer Kontrolle des Dienstnehmers durch die Kasse anzuregen. Das ist eine heftige Geschichte. Eine noch heftigere Geschichte aber ist, dass die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit nach den Vorstellungen der Wirtschaft nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussichtliche Dauer und die Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. Bettruhe beinhalten soll.

Was bedeutet das für den Einzelnen in der Praxis?

Grundsätzlich erhöht das natürlich den Druck auf jeden Einzelnen. Zu wissen, ständig kontrolliert und überprüft werden zu können, ist einem Genesungsprozess nicht zuträglich. Und das, obwohl die Krankenstandstage in der Privatwirtschaft seit Jahrzehnten zurückgehen.

INFO-BOX

Das Vorhaben der Wirtschaftskammer reiht sich in die lange Liste von Verschlechterungen ein, die den ArbeitnehmerInnen durch den Umbau des österreichischen Sozialversicherungssystems drohen. Diese Kassenzusammenlegung wurde vergangenes Jahr durch die türkis-blaue Regierung beschlossen. Im Zentrum des Vorhabens steht die Machtübernahme der Sozialversicherung durch die Arbeitgeber. Dadurch drohen neben der Überprüfung von Krankenständen durch die Arbeitgeber auch Selbstbehalte, längere Wartezeiten und die Privatisierung der Kassen.