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Pflegeteilzeit

Rechtsanspruch auf Pflegeteilzeit und Pflegekarenz

Seit einem Jahr gilt der Rechtsanspruch auf Pflegeteilzeit und Pflegekarenz. Der ÖGB empfiehlt ArbeitnehmerInnen diese neue Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Wenn Familienmitglieder pflegebedürftig werden, also beispielsweise einen Schlaganfall erleiden oder an Krebs erkranken, können Angehörige in Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz gehen. Seit dem 1. Jänner 2020 gilt ein eigener Rechtsanspruch, der dies für alle ArbeitnehmerInnen regelt. Dadurch sind Betroffene nicht mehr vom Einverständnis des Arbeitgebers - alte Regelung vor dem 1. Jänner 2020 - abhängig. Diese Möglichkeit haben 2020 aber immer noch zu wenige genutzt, wie aktuelle Zahlen zeigen.

ÖGB-Empfehlung: Pflegeteilzeit und Pflegekarenz

Dabei wäre die Inanspruchnahme empfehlenswert: Denn Angehörige brauchen ausreichend Zeit, um Pflege und Betreuung gut zu organisieren und sie dürfen aufgrund eines Pflegefalls in der Familie nicht gezwungen sein, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren oder gar ihren Job ganz aufzugeben.

Was genau gilt: Am 25.9.2019 wurde im Nationalrat beschlossen, dass ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 5 MitarbeiterInnen für eine Zeitdauer von zwei Wochen die Pflegekarenz/Pflegeteilzeit einseitig antreten können. In dieser Zeit kann mit dem Arbeitgeber eine längere Pflegekarenz/Pflegeteilzeit vereinbart werden. Kommt es jedoch auch in diesem Zeitraum zu keiner Einigung, hat der/die ArbeitnehmerIn einen weiteren einseitigen Anspruch auf zwei Wochen Dienstfreistellung. Auch in dieser Zeit kann eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über eine längere Dauer der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit getroffen werden.

Pflegekarenz wurde 2020 wenig in Anspruch genommen

Nach einem Jahr Neu-Regelung haben sich die Zahlen allerdings kaum zum Jahr davor geändert: Waren es 2019 rund 2.300 Personen, die in Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz gingen, so sank die Zahl im Pandemie-Jahr 2020 sogar um 200 auf insgesamt 2.100 Menschen. Bedingt durch Corona wirkt die Angst vor Arbeitslosigkeit hemmend, vermutet Expertin Birgit Meinhard-Schiebel von der Interessensgemeinschaft Pflegender Angehöriger in einem Interview. Auch seien die neuen Regelungen nach wie vor nur wenigen bekannt. 

Fast eine Million Angehörige pflegen ihre Verwandten

Dabei besteht ein großer Bedarf in der Bevölkerung: Laut aktuellen Zahlen des Sozialministeriums sind mehr als fünf Prozent aller Menschen in Österreich pflegebedürftig – Tendenz steigend. Bereits jetzt übernehmen fast eine Million Angehörige die Pflege, es sind vor allem Frauen. Für viele ist das eine große Herausforderung – nicht nur menschlich, sondern auch wenn es darum geht, Beruf und Privatleben zu vereinbaren.

Umso wichtiger ist es, seine Rechte vor dem Arbeitgeber zu kennen und wahrzunehmen. Der Rechtsanspruch auf Pflegeteilzeit und Pflegekarenz stellt dafür einen wichtigen Baustein dar.

Der ÖGB fordert Rechtsanspruch auf die komplette Dauer der Pflegekarenz/-teilzeit