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Neue Richtlinien für Plattformarbeiter:innen
Die neue EU-Richtlinie soll die Rechte und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmer:innen auf Onlineportalen deutlich verbessern Angelov – stock.adobe.com

Faire Arbeitsbedingungen

Endlich besserer Schutz für Plattformarbeiter:innen in der EU

Entscheidender Erfolg im Kampf gegen Scheinselbständigkeit

Lange wurde um die Richtlinie Plattformarbeit gerungen, nach einigen Verzögerungen gelang im Frühjahr 2024 ein Kompromiss zwischen dem Europäischen Parlament und den Regierungen. Am 14. Oktober wurde die Richtlinie über Plattformarbeit im Rat der EU von den EU-Mitgliedsstaaten angenommen, das bedeutet einen Sieg im Kampf um faire Rahmenbedingungen für Beschäftigte in einem prekären Sektor. Jetzt sind die Mitgliedsstaaten dran, das neu geschaffene EU-Gesetz national umzusetzen.

Nahezu 30 Millionen Arbeitnehmer:innen in der EU arbeiten für Onlineplattformen, hauptsächlich bei Essenszustellungen und im Transportwesen, aber auch in der Pflege und in der Reinigung. 5,5 Millionen von ihnen sind laut Schätzungen der EU-Kommission falsch, nämlich als Selbstständige eingestuft, was gravierende Nachteile etwa bei Entlohnung oder Urlausanspruch sowie beim Sozialversicherungsschutz bedeutet – das ändert sich jetzt mit der Richtlinie.

Kernstück Beweislastumkehr

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Kernstück der Richtlinie ist die Annahme eines Arbeitsverhältnisses und die Umkehr der Beweislast. Sollte ein Plattformbetreiber der Meinung sein, ein Beschäftigter, arbeite als Selbstständiger, muss er das beweisen. Diese Beweislastumkehr war eine zentrale Forderung der Gewerkschaften in Europa. Mit dieser Richtlinie wird zum ersten Mal auch auf EU-Ebene der Gebrauch von Algorithmen und Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz geregelt. Auch Verbesserungen des Datenschutzes gehen damit einher.

„Die Einigung auf die Richtlinie für Plattformarbeit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem sozialen Europa“, begrüßt Wolfgang Katzian, Präsident von ÖGB und EGB, die Richtlinie, deren Bestimmungen in vielen Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit Fortschritte für Arbeitnehmer:innen bringen.

Die Einigung auf die Richtlinie für Plattformarbeit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem sozialen Europa.

Wolfgang Katzian, ÖGB- und EGB-Präsident

Das massive Lobbying diverser Plattformbetreiber hat allerdings dazu geführt, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf verwässert wurde. Bei der Umsetzung in nationales Recht sind also die Regierungen gefragt. „Die Intention der Richtlinie ist klar: Keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse mehr in der EU“, sagt Katzian: „Auch die österreichische Bundesregierung ist dringend aufgefordert, alle Schlupflöcher etwa beim Missbrauch freier Dienstverhältnisse zu schließen – darauf werden wir achten.“

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