EU-Wahl
Wie Arbeitnehmer:innen von EU-Gesetzen profitieren
Kommissionen, Ausschüsse und Vernetzungstreffen: schön und gut. Aber was konkret wird in Brüssel für Europas Arbeitnehmer:innen gemacht? Jede Menge! Drei aktuelle Beispiele.
Die Lohntransparenzrichtlinie
Beschluss: 24. April 2023
Umsetzung in nationales Recht: innerhalb von drei Jahren
Darum geht es: Unternehmen, die mehr als 100 Personen beschäftigen, werden verpflichtet, über die Einkommen ihrer Arbeitnehmer:innen zu berichten. Das soll dabei helfen, ungleiche Bezahlung zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Was den sogenannten Gender-Pay-Gap angeht, haben wir es in Österreich nur Estlands noch schlechterer Bilanz zu verdanken, dass wir nicht das EU-Schlusslicht sind. Wenn es einen Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen gibt, der fünf Prozent übersteigt und durch keine geschlechtsblinden Kriterien gerechtfertigt werden kann, müssen Maßnahmen zur Schließung dieser Einkommenslücke ergriffen werden. Zwar sind mehr als 46 Prozent der Beschäftigten in Österreich nicht von dieser Regelung umfasst, dennoch ist die Maßnahme ein wichtiger Schritt.
Alle Infos dazu: www.consilium.europa.eu/de/policies/pay-transparency/
Die Plattformarbeit-Richtlinie
Beschluss: 8. Februar 2024
Umsetzung in nationales Recht: nach Annahme innerhalb von zwei Jahren
Darum geht es: Scheinselbstständigkeit ist in der sogenannten „Gig-Economy“ weit verbreitet. Paketzusteller:innen, Essenslieferant:innen oder Akkord-Reinigungskräfte werden nicht fest angestellt, sondern über freie Dienstverträge beschäftigt. Dabei sind sie genauso an Weisungen und Vorgaben der Vorgesetzten gebunden, aber arbeitsrechtlich kaum geschützt. Die neue Richtlinie hilft ihnen dabei, ihre Recht durchzusetzen: Arbeitgeber müssen vor Gericht beweisen, dass ein:e Arbeitnehmer:in selbstständig ist und nicht vom Arbeitsverhältnis her eigentlich eine unselbstständig Beschäftigte. Bislang war die Beweislast umgekehrt, das heißt die Beschäftigten selbst mussten die Beweise erbringen. Mehr dazu liest du auf Seite 22.
Alle Infos dazu: www.consilium.europa.eu/de/policies/platform-work-eu/
Die Mindestlohnrichtlinie
Beschluss: 4. Oktober 2022
Umsetzung in nationales Recht: innerhalb von zwei Jahren
Darum geht es: Durch diese Richtlinie sind alle EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, einen gesetzlichen Mindestlohn festzulegen. Die Höhe des Mindestlohns soll sich an der lokalen Kaufkraft, dem allgemeinen Lohnniveau, der Produktivität und dem Lohnwachstum orientieren. Gleichzeitig setzt die Richtlinie Anreize für mehr Kollektivvertragsbildung. Als KV-Weltmeister Österreich profitieren wir nicht direkt von der Richtlinie, aber indirekt. Damit steigen auch die Löhne in unseren Nachbarländern im Osten. Das wirkt sich positiv auf den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping aus, das viele Arbeitskräfte nach Österreich treibt.
Alle Infos: www.consilium.europa.eu/de/policies/adequate-minimum-wages/
Der ÖGB und die Arbeiterkammer (AK) fordern explizit dazu auf, sich an der EU-Wahl zu beteiligen. Das Europäische Parlament spielt eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung wichtiger Arbeitnehmer:innen-Interessen. Außerdem ist es ÖGB und AK ein zentrales Anliegen, rechtsextreme Tendenzen zu bekämpfen, Mitbestimmung zu fördern und den Sozialstaat zu stärken.