Nationalratswahl 2024
Nutze deine Stimme – auch mit Briefwahl!
Ab sofort können Wahlkarten für die Nationalratswahl am 29. September beantragt werden
Du hast am Tag der Nationalratswahl Sonntagsdienst oder bist im wohlverdienten Urlaub? Kein Problem! Deine Stimme kannst du nicht nur klassisch im Wahllokal an deinem Hauptwohnsitz, sondern auch mit einer Wahlkarte abgeben, die ab sofort beantragt werden kann.
Anträge online, schriftlich oder persönlich
So funktioniert es: Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.
Schriftlich kann die Wahlkarte bis spätestens 25. September 2024 beantragt werden – via E-Mail oder Fax, oder online über ein digitales Amtsservice oder ein Online-Portal der Gemeinde mittels der digitalen Signatur „ID Austria“.
Mündlich ist bis 27. September Zeit, dafür musst du spätestens an diesem Tag um 12:00 Uhr persönlich auf der Gemeinde oder beim Magistrat sein.
Beantragen kannst du deine Wahlkarte schon jetzt, verschickt wird sie ca. vier Wochen vor der Wahl durch die zuständige Gemeinde, da erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Wahl vorliegen.
Keine Wahlkarte ohne Ausweis
Telefonische Anträge sind genauso verboten wie Anträge im Namen anderer Personen ohne Bevollmächtigung. Jede:r Wahlkartenbezieher:in muss ihre bzw. seine Identität nachweisen: Entweder mit dem amtlichen Lichtbildausweis beim persönlichen Antrag bzw. beim Online-Antrag mit der ID Austria - oder spätestens bei der Zustellung. Kannst du dem Briefträger allerdings keinen Ausweis zeigen, musst du deine Wahlkarte bei der Post abholen (mit Ausweis).
Vor dem 29. September wählen
Hast du deine Wahlkarte, kannst du damit schon vor dem 29. September wählen. Entweder du erledigst das gleich bei der persönlichen Beantragung oder du wirfst deine ausgefüllte Wahlkarte in einen Briefkasten. Achte darauf, dies rechtzeitig zu tun - spätestens am Wahltag, 17 Uhr muss sie bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein. Porto muss man nicht bezahlen, das übernimmt der Bund.
Wählen mit der Karte im Wahllokal
Haben sich dein Dienstplan oder dein Urlaub geändert, kannst du mit der Wahlkarte übrigens auch am 29. September wählen und zwar in jedem Wahllokal in Österreich.
„Fliegende“ Wahl-Behörde
Bist du krank oder immobil, kannst du bei deiner Gemeinde eine sogenannte „fliegende“ Wahl-Behörde beantragen, das heißt, ein Team der Wahlkommission kommt zu dir nach Hause, um deine Wahlkarte abzuholen. Diesen Service musst du aber rechtzeitig anmelden.
Es gibt also mehrere Möglichkeiten, an der Nationalratswahl teilzunehmen. Lass nicht andere für dich entscheiden und geh wählen - egal ob persönlich, mit Wahlkarte oder per Briefwahl!
- Informationen über Wahlkarten und die Wahl mit Wahlkarte findet man auf der Homepage des Innenministeriums.
- Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte sind HIER abrufbar.