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EU flags waving in front of European Parliament building. Brussels, Belgium
Seine Stimme kann man bei der EU-Wahl auch abgeben, wenn man am Wahltag keine Zeit hat. Die Lösung ist eine Wahlkarte. Grecaud Paul – stock.adobe.com

EU-Wahl 2024

Stimme für Demokratie – mittels Briefwahl!

Ab sofort können Wahlkarten für die EU-Wahl am 9. Juni beantragt werden

Du hast am Tag der EU-Wahlen Sonntagsdienst oder bist im wohlverdienten Urlaub? Kein Problem, deine Stimme kannst du nicht nur klassisch im Wahllokal an deinem Hauptwohnsitz, sondern auch mit einer Wahlkarte abgeben, die ab sofort beantragt werden kann.

Anträge online, schriftlich oder persönlich

So funktioniert es: Die Wahlkarte kann schriftlich beantragt werden, manche Gemeinden haben auch eine Anforderungskarte an alle Haushalte verschickt.

Schriftlich kann die Wahlkarte bis spätestens 5. Juni beantragt werden – via E-Mail, Fax oder Brief an Gemeinde oder Magistrat, wo du in der Wählerevidenz eingetragen bist.

Mündlich ist bis 7. Juni Zeit, dafür musst du spätestens an diesem Tag um 12:00 Uhr persönlich auf der Gemeinde oder beim Magistrat sein.

Online: Nutzt du die digitale Signatur „ID Austria“, kannst du die Wahlkarte online bestellen, Online-Anträge sind über das Webportal oesterreich.gv.at (ebenfalls in Verbindung mit der ID Austria) möglich.

Keine Wahlkarte ohne Ausweis

Telefonische Anträge sind genauso verboten wie Anträge im Namen anderer Personen ohne Bevollmächtigung. Jede:r Wahlkartenbezieher:in muss ihre bzw. seine Identität nachweisen: Entweder mit dem amtlichen Lichtbildausweis beim persönlichen Antrag bzw. beim Online-Antrag mit der ID Austria - oder spätestens bei der Zustellung: Kannst du dem Briefträger allerdings keinen Ausweis zeigen, musst du deine Wahlkarte bei der Post abholen (mit Ausweis).

Vor dem 9. Juni wählen

Hast du deine Wahlkarte, kannst du damit schon vor dem 9. Juni wählen. Entweder du erledigst das gleich bei der persönlichen Beantragung oder du wirfst deine ausgefüllte Wahlkarte in einen Briefkasten – das muss spätestens am 8. Juni um 9:00 Uhr erledigt sein. Porto muss man nicht bezahlen, das übernimmt der Bund.

Wählen mit der Karte im Wahllokal

Haben sich dein Dienstplan oder dein Urlaub geändert, kannst du mit der Wahlkarte übrigens auch am 9. Juni wählen, und zwar in jedem Wahllokal in Österreich.

„Fliegende“ Wahl-Behörde

Bist du krank oder immobil, kannst du bei deiner Gemeinde eine sogenannte „fliegende“ Wahl-Behörde beantragen, das heißt, ein Team der Wahlkommission kommt zu dir nach Hause, um deine Wahlkarte abzuholen. Diesen Service musst du aber rechtzeitig anmelden.

Es gibt also mehrere Möglichkeiten, an der EU-Wahl teilzunehmen – bitte gib deine Stimme für Demokratie ab!

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