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Adobe Stock/KARA

Tag der älteren Menschen

Altersdiskriminierung ist immer noch legal

ÖGB fordert erneut gesetzliches Diskriminierungsverbot

Selbstbestimmung und Respekt für SeniorInnen sollten eigentlich selbstverständlich sein. Doch die österreichischen Gesetze lassen noch immer zu, dass ältere Menschen diskriminiert werden. Deshalb wiederholt der ÖGB am 1. Oktober, dem „Tag der älteren Menschen“, seine Forderung nach einem gesetzlichen Diskriminierungsverbot.

Im Beruf geschützt

Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung oder auch des Alters ist in den europäischen Rechtsvorschriften verankert und national nahezu in allen europäischen Staaten umgesetzt. In Österreich ist das im Wesentlichen im Gleichbehandlungsgesetz bzw. Bundesgleichbehandlungsgesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz geregelt.

Im täglichen Leben ohne Schutz

Außerhalb der Arbeitswelt schaut das ganz anders aus. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz regelt hier nur den Schutz vor Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit. Der Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ist im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Genauso wie die sexuelle Orientierung, die Religion und die Weltanschauung ist aber das Alter im Bereich des „täglichen Lebens“ nicht geschützt. 

Demnach ist es zulässig, einem älteren oder jüngeren Menschen mit dem Hinweis auf sein Alter eine Wohnung oder den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen zu verwehren. SeniorInnen bekommen keinen Kredit mehr, obwohl alle finanziellen Voraussetzungen dafür gegeben wären, Kreditkarten werden nur aus Altersgründen verweigert – um nur einige Beispiele zu nennen.

Gleichbehandlungsgesetz muss erweitert werden

Deshalb setzt sich der ÖGB bereits seit Jahren dafür ein, den Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsgesetz auszudehnen und damit die Diskriminierung jeder Art auch im öffentlichen Bereich zu verbieten. Bislang warten die SeniorInnen in Österreich allerdings vergeblich darauf, dass der Gesetzgeber ihnen den oft versprochenen Respekt entgegenbringt.

ÖGB-Pensionistenabteilung, Johann-Böhm-Platz 1 1020 Wien