Geschlechtergerechtigkeit
Warum Frauen weniger Pension bekommen als Männer
...und was es jetzt braucht, um das zu ändern
Frauen erhalten im Jahr 2024 immer noch rund 41,1 Prozent weniger Pension als Männer – daher sind sie massiv von Altersarmut betroffen. Der Equal Pension Day am 6. August ist ein guter Zeitpunkt, um den Hintergrund zu beleuchten: Wieso steigen Frauen im österreichischen Pensionssystem deutlich schlechter aus und wie kann hier gegensteuert werden? oegb.at hat die Antworten.
Geschlechterunterschiede im Pensionssystem
In Österreich gibt es über zwei Millionen PensionsbezieherInnen. Die durchschnittliche monatliche Alterspension (inklusive Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension ab dem 65. bzw. 60 Lebensjahr) in Österreich liegt aktuell bei 1.759 Euro brutto, ist allerdings sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt.
Während Männer 14 Mal pro Jahr eine monatliche Durchschnittspension von 2.300 Euro beziehen, sind es bei Frauen nur 1.378 Euro im Monat. Das sind ganze 41,1 Prozent weniger. Im EU-Vergleich ist die Pensionsschere (Gender Pension Gap) in Österreich damit sehr hoch – nur drei EU-Länder stehen noch schlechter da, nämlich Luxemburg, Malta und die Niederlande.
Warum gibt es einen Gender Pension Gap?
Die Gründe für die Pensionsschere sind vielfältig. Grundsätzlich wird die Höhe der Pension von der Dauer des Erwerbslebens und dem Einkommen bestimmt. Nachdem Frauen aufgrund von Betreuungspflichten öfter Erwerbsunterbrechungen haben und allgemein weniger verdienen als Männer, wirkt sich das in der Folge massiv auf ihre Pensionshöhe aus.
Frauen leisten nach wie vor den Großteil an unbezahlter Arbeit, was sich in der Coronakrise deutlich gezeigt hat. Sie kümmern sich um die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen. Gleichzeitig gibt es nach wie vor zu wenig Kinderbetreuungsplätze. All diese Faktoren führen dazu, dass fast die Hälfte aller Frauen in Teilzeit arbeitet – oft unfreiwillig.
Sind Frauen wie jetzt in der Corona-Krise speziell von Arbeitslosigkeit betroffen, ist es für sie deutlich schwieriger als für Männer, wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zusätzlich arbeiten Frauen grundsätzlich oft in eher schlecht bezahlten Branchen wie dem Sozialbereich oder dem Handel. Das Problem beginnt also bereits bei der Berufswahl.
Altersarmut ist weiblich
Die Durchschnittspension von Frauen ist niedriger als die Armutsgrenze in Österreich, die aktuell bei 1.400 Euro im Monat liegt. Es ist daher sehr schwierig, mit dieser Pension sein Leben zu bestreiten. Auf Reisen gehen und ausreichend Geld für Hobbies zu haben, bleibt für viele Frauen im Alter leider oft ein Traum. Das Pensionseinkommen reicht oft kaum aus, um einen Monat lang über die Runden zu kommen, unerwartete Rechnungen zu begleichen oder die Wohnung im Winter angemessen warm halten zu können.
Dadurch sind viele Frauen finanziell abhängig von ihrem Partner. Den meisten Frauen sind diese Ungerechtigkeiten bewusst, es gibt aber zu wenig Transparenz und Wissen, wie hier gegengesteuert werden kann.
Ungerechtigkeiten beseitigen
Die ÖGB-Frauen sind der Meinung: Frauen brauchen echte Wahlfreiheit. Sie müssen selbst entscheiden können, wie sie ihr Leben gestalten wollen, wie sie Beruf und Familie vereinbaren und wie viele Stunden am Tag sie arbeiten wollen. Sie dürfen nicht aus dem Berufsleben und in die Teilzeit gedrängt werden.
„Frauen haben das Recht auf ein gutes Leben in allen Lebensphasen –. von der Jugend bis ins Alter. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen, damit alle Frauen sorgenfrei in die Zukunft blicken können“, betont ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann.
ÖGB-Forderungen zur Verbesserung der Frauenpensionen
- Höhere Einkommen und mehr Vollzeitarbeitsplätze für Frauen
- Bessere und längere Anrechnung der Kindererziehungszeiten
- Rechtsanspruch auf Gratis-Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr
- Umfassende Berufsorientierung und Aufbrechen geschlechtsspezifischer Rollenbilder bei der Berufswahl
- Spezielle arbeitsmarktpolitische Förderung für Frauen (mindestens 50 Prozent des AMS-Budgets)