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Die Väterbeteiligung ist zurückgegangen Prostock-studio – stock.adobe.com

Gleichstellung

Alarmierend: Väterbeteiligung geht zurück

Rechnungshofbericht offenbart Lücken in der Kinderbetreuung und Rückschritte bei der Beteiligung der Väter

Die nächste Regierung muss – unabhängig von ihrer Zusammensetzung – die Kinderbetreuung zur absoluten Priorität erklären. Das ist die klare Botschaft von Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Sie kommentiert den aktuellen Bericht des Rechnungshofes (zum Bericht), der signifikante Lücken in der Kinderbetreuung und alarmierende Rückschritte bei der Väterbeteiligung aufzeigt. 

Kinderbetreuung muss ausgebaut werden 

„Nur 4,1 Prozent der Anspruchstage beim Kinderbetreuungsgeld entfallen auf Männer. Diese Zahl macht die ungleiche Verteilung der Betreuungspflichten zwischen den Geschlechtern mehr als deutlich“, so Schumann. Die steigende Erwerbsquote von Frauen mit Kindern verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf, der über finanzielle Anreize hinausgeht. Viele Frauen bleiben nach dem Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes in der Karenz, oft aufgrund fehlender Kinderbetreuungsplätze. 

Aufteilung des Kinderbetreuungsgeldbezugs zwischen Frauen und Männern nach Anspruchstagen (2022)
Aufteilung des Kinderbetreuungsgeldbezugs zwischen Frauen und Männern nach Anspruchstagen (2022)

„Wir fordern ein flächendeckendes Angebot an leistbaren und mit Vollzeitarbeit vereinbaren Kinderbetreuungseinrichtungen. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag des Kindes ist unerlässlich. Nur so können wir echte Wahlfreiheit schaffen und die Gleichstellung von Mann und Frau vorantreiben“, erklärt Schumann. 

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Angleichung von Karenz und Kinderbetreuungsgeld 

Sie kritisiert auch die Entscheidung der Regierung, die Karenzzeit von 24 auf 22 Monate zu kürzen, und hebt hervor, dass dies nur zusätzliche Verwirrung in einem bereits komplexen System stiftet. „Karenz und Kinderbetreuungsgeld müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt sein“, betont sie. Viele Frauen sind sich nicht bewusst, dass sie ihren arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz verlieren, wenn sie das Kinderbetreuungsgeld bis zum 28. oder 35. Lebensmonat des Kindes beziehen. 

Schumann hält den Vorschlag des Rechnungshofes, einen Bonus für Frauen einzuführen, die zeitnah nach der Karenz ins Berufsleben zurückkehren, für überlegenswert. 

„Es ist Zeit für ernsthafte Frauenpolitik” 

Darüber hinaus ist eine bundesweite Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsangebote unerlässlich. Die aktuellen regionalen Unterschiede in der Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen sind untragbar und müssen dringend behoben werden. „Die Bundesregierung muss nicht nur die notwendigen Mittel bereitstellen, sondern auch sicherstellen, dass diese zielgerichtet und effektiv eingesetzt werden“, schließt Schumann. 

„Die nächste Regierung muss es besser machen als die alte. Es ist Zeit für ernsthafte Frauenpolitik statt leerer Worthülsen und Marketingpolitik.“ Der ÖGB steht bereit, um aktiv an Lösungen zu arbeiten, die das Leben von Familien in Österreich nachhaltig verbessern.