Kinderbetreuung
Doppelbelastung bringt Alleinerziehende ans Limit
Arbeitgeber müssen mehr Sonderfreistellung für Kinderbetreuung genehmigen
Schulen und Kindergärten in Österreich sind aufgrund des Coronavirus aktuell entweder geschlossen oder sehr eingeschränkt geöffnet. Die Bundesregierung hat daher aufgerufen, alle Kinder bis auf weiteres zuhause zu betreuen, wenn es irgendwie möglich ist. Das bedeutet vor allem für Alleinerziehende – 91 Prozent davon sind Frauen – eine massive Doppelbelastung. ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Korinna Schumann fordert daher mehr Rücksichtnahme auf Alleinerziehende und ruft die Arbeitgeber auf, die Sonderfreistellung zu gewähren.
Was ist die Sonderfreistellung?
Wenn man betreuungspflichtige Kinder unter 14 Jahren zuhause hat, kann man mit dem Arbeitgeber eine „Sonderbetreuungszeit“ von bis zu drei Wochen vereinbaren, solange Schulen und Kindergärten aufgrund der Coronakrise nur eingeschränkt geöffnet sind. Ausgenommen sind ArbeitnehmerInnen, die im „versorgungskritischen Bereich“ arbeiten, sofern ihre Arbeitsleistung für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist.
Die ArbeitnehmerInnen können sich somit zuhause um die Kinder kümmern und sind von ihrer Arbeit freigestellt – also auch nicht im Homeoffice. Der Arbeitgeber erhält für die Dauer der Freistellung ein Drittel seiner Lohnkosten vom Bund ersetzt. Dadurch sollen Arbeitgeber motiviert werden, besonders vielen Eltern eine solche Sonderbetreuungszeit zu ermöglichen. Rechtsanspruch gibt es allerdings keinen, solange Schulen und Kindergärten nicht komplett geschlossen werden.
ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller im Gespräch mit oegb.at-Redakteurin Barbara Kasper zu Homeoffice und Kinderbetreuungspflichten:
Alleinerziehende an ihren Grenzen
Nachdem es keinen Rechtsanspruch auf Sonderfreistellung gibt, wird er von vielen Arbeitgebern nicht genehmigt. Trotzdem zögern die meisten Eltern aufgrund der gesundheitlichen Risiken, das Notbetreuungsangebot in Schulen und Kindergärten zu nutzen. Gerade bei kleinen Kindern können die empfohlenen Schutzmaßnahmen schwer eingehalten werden. Großeltern, die sonst zur Verfügung stehen, fallen als Risikogruppe als Betreuungspersonen aus. Soziale Netzwerke sind aufgrund des Coronavirus weggebrochen.
Der Großteil der betroffenen AlleinerzieherInnen muss daher einerseits weiter ihrer Arbeit nachgehen und gleichzeitig zuhause Kinder betreuen - manche von ihnen im Homeoffice, ein Großteil von ihnen in besonders gefährdeten Branchen wie der Pflege, dem Tourismus oder dem Handel. Die Mehrfachbelastung – Haushalt, Kinderbetreuung und Arbeit – auf oft engstem Raum unter einen Hut zu bekommen, führt zu Überforderung, Stress und Angst – im schlimmsten Fall zu Gewalt und Armut.
Korinna Schumann fordert daher mehr Unterstützung für Alleinerziehende: „Grundsätzlich ist Kinderbetreuung keine Frauensache – sie muss partnerschaftlich aufgeteilt werden. Dass dem nicht so ist, sehen wir an der derzeitigen Situation sehr gut. „Es ist schlicht und einfach nicht möglich, beispielsweise im Home Office die volle Arbeitsleistung zu erbringen und nebenbei auch noch die Kinder zu betreuen und sie bei den Schularbeiten zu unterstützen.“
Es braucht bessere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung
Aktuell wird deutlich, dass gerade in Krisenzeiten ohne den täglichen Einsatz von Frauen vieles nicht so gut funktionieren würde – sei es in der Kinderbetreuung oder den Pflege- und Gesundheitsberufen, der Reinigungsbranche, im Lebensmittehandel, in der Lebensmittelproduktion oder auch in Banken und Apotheken, wo die Beschäftigten gerade Unglaubliches leisten.
Die Arbeit der Frauen darf nicht nur in Extremsituationen wie der jetzigen wertgeschätzt werden.
Diese Bereiche sind zum Teil schlecht entlohnt und die Arbeitsbedingungen schwierig. „Es ist daher auch enorm wichtig, dass diese typischen Frauenberufe mehr gesellschaftliche Anerkennung bekommen. Und sie müssen deutlich besser bezahlt werden“, fordert Schumann. Es zeige sich außerdem, dass die Forderung nach einer 35-Stunden-Woche in der Sozialwirtschaft eine wichtige und richtig ist.