Kinderbetreuung
Kinderbildung als Türöffner zu mehr Gleichstellung
Sozialpartner und IV in ganz Österreich gemeinsam für mehr Kinderbetreuungsplätze
„Kinderbetreuung und Kinderbildung sind nicht der Schlüssel zur Lösung eines bestimmten Problems, sondern ein ganzer Schlüsselbund“, so steht es im Sozialpartnerpapier „gemeinsam für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Und tatsächlich, mit einem flächendeckenden Ausbau und kostengünstigen Angebot in puncto Kinderbetreuung lassen sich viele Türen öffnen.
Da wäre die Gleichstellung der Frauen. Sie übernehmen noch immer größtenteils die Kinderbetreuung. Ein ausreichendes Angebot an Kindergärten und Horten ermöglicht Frauen einen früheren Wiedereinstieg in den Beruf. Damit verbunden sind aber auch bessere Verdienst-, Karriere- und Pensionsmöglichkeiten.
Kindergärten und Horte fördern die Kleinsten schon sehr früh. Damit verbessern sich auch die Bildungskarrieren der Kinder.
Schließlich kann mit den Investitionen in die Kinderbildung Beschäftigung geschaffen und die somit die Konjunktur angekurbelt werden.
Medienaktionen in ganz Österreich
In der Frage der Kinderbetreuung treffen sich auch die Interessen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung. Dies ist der Grund, warum am 18.6.2021 der ÖGB gemeinsam mit diesen Organisationen in allen österreichischen Bundesländern Medienaktivitäten durchgeführt hat.
Der Rechtsanspruch auf einen leistbaren Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag gibt ArbeitnehmerInnen Sicherheit und Sorgenfreiheit, weil sie so ihre Kinder bestens versorgt wissen
Im Zentrum der Forderungen steht der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze mit einem Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag.
„Der Rechtsanspruch auf einen leistbaren Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag gibt Arbeitnehmer:innen Sicherheit und Sorgenfreiheit, weil sie so ihre Kinder bestens versorgt wissen. Derzeit haben leider Eltern von Kleinkindern noch immer berufliche Nachteile. Deren Betreuung darf nicht nur ein individuell zu lösendes Problem sein“, so Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende.
Elementarbildung ist Angelegenheit der Länder
Das vereinte Auftreten der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung auf Länderebene hat noch einen weiteren Grund. Elementarbildung ist größtenteils Angelegenheit der Bundesländer und Gemeinden.
Uneinheitliche Regelungen gehen letztendlich auf Kosten der Kinder, ihrer Eltern und vor allem auch der Beschäftigten in der Elementarpädagogik. Das kann niemand wollen
Bisher sind die Regelungen je nach Bundesland jedoch sehr unterschiedlich und damit auch die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Zahlen aus 2019 zeigen, dass in Wien beispielsweise Kindergärten durchschnittlich nur 4,6 Tagen im Jahr geschlossen waren. In Tirol hingegen war 37,8 Tage geschlossen – mehr als acht Mal so lang. Ähnlich unterschiedlich sind auch die Öffnungszeiten. Gerade im ländlichen Raum besteht hier noch ein großer Aufholbedarf.
Damit einheitliche Regelungen und Verbesserungen geschaffen werden, setzt sich der ÖGB außerdem für ein Bundesrahmengesetz ein.
„Um dies alles gut umsetzen zu können, braucht es ein Bundesrahmengesetz mit dem bundeseinheitlich hohe Mindeststandards gesetzt werden. Uneinheitliche Regelungen gehen letztendlich auf Kosten der Kinder, ihrer Eltern und vor allem auch der Beschäftigten in der Elementarpädagogik. Das kann niemand wollen“, so Schumann.
- Weiterer Ausbau des Kinderbetreuungsangebots und Verbesserungen der Öffnungszeiten
- Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
- Verbesserungen für betriebliche Kindergärten
- Bundesrahmengesetz mit hohen Mindeststandards
- Vorbereitung auf die Volksschule: Förderung der Sprachkompetenz
- Digitale, technische und naturwissenschaftliche Kompetenzen auf allen Bildungsstufen
- Ausbildungsoffensive für PädagogInnen
- Ausreichend Finanzierung bereitstellen