Kampagne
Es braucht jetzt ein Recht auf Sonderbetreuungszeit
Kinderbetreuung muss möglich sein, ohne dass Eltern beim Arbeitgeber betteln müssen
Ab 3. November gibt es in Österreich den zweiten coronabedingten Lockdown und das Chaos an Schulen und in Kindergärten nimmt kein Ende, obwohl PädagogInnen Tag für Tag ihr Bestes geben. Eltern sind verzweifelt und wissen nicht mehr, wie sie die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen sollen.
„Wir brauchen jetzt einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, damit sich die Situation vom Frühjahr nicht wiederholt."
Der ÖGB fordert daher dringend einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, damit Eltern nicht länger vom guten Willen der Arbeitgeber abhängig sind – Kinderbetreuung muss möglich sein. „Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, damit sich die Situation vom Frühjahr nicht wiederholt. Frauen sind ins Homeoffice gegangen und mussten sich nebenbei um Homeschooling und Kinderbetreuung kümmern – ein Rückschritt ins Biedermeier", warnt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.
Politik lässt Eltern im Regen stehen
Es kann nicht sein, dass Eltern und speziell Frauen mit der Betreuungssituation allein gelassen werden.
Die Politik hat seit März Zeit gehabt, sich Konzepte und Lösungen für die Probleme in der Kinderbetreuung zu überlegen – bis heute fehlt davon allerdings jede Spur. „Es kann nicht sein, dass Eltern und speziell Frauen mit der Betreuungssituation allein gelassen werden“, unterstreicht auch ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann.
Fordere jetzt deine Abgeordneten auf, aktiv zu werden
Kinderbetreuung muss möglich sein – es braucht jetzt einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für alle ArbeitnehmerInnen! Unterstütze unsere Forderung und schreibe jetzt deinen zuständigen Abgeordneten im Nationalrat ein E-Mail! Gemeinsam können wir sie überzeugen! Alle Informationen auf kinderbetreuung.oegb.at.
Schon vor Corona war die Kinderbetreuung in den Ferien für viele Eltern eine kaum bewältigbare organisatorische Herausforderung. Doch mit der Pandemie ist der Betreuungsbedarf weiter gestiegen. Corona-bedingt mussten viele Eltern inzwischen so bereits ihren gesamten Jahresurlaub für ihre Kinder aufbrauchen. Gleichzeitig können sich viele Eltern externe Betreuungsangebote noch weniger leisten als zuvor. Großeltern fallen als Angehörige der Risikogruppe nach wie vor als Betreuungspersonen aus.
Frauen, die großen Verliererinnen der Corona-Krise
Vom Betreuungschaos sind in erster Linie Frauen betroffen, da sie immer noch den Großteil der Kinderbetreuungspflichten übernehmen. Sie mussten bereits massiv Arbeitszeit reduzieren und haben Angst um ihre Jobs. „Kinder dürfen kein Nachteil für Arbeitnehmerinnen sein”, sagt deshalb Korinna Schumann. „Es braucht neben leistbarer und flächendeckender Ferienbetreuung für alle Kinder in ganz Österreich jetzt einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund!”
WAS IST DIE SONDERBETREUUNGSZEIT?
Aktuell gilt: Wenn die Schule oder der Kindergarten des Kindes geschlossen oder eingeschränkt wird und Eltern das Kind betreuen müssen, kann mit dem Arbeitgeber eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen vereinbart werden. Einen Rechtsanspruch auf diese Sonderbetreuungszeit gibt es aktuell nicht. Ob sie gewährt wird oder nicht, ist also vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig. Die Kosten werden derzeit zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.