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Mutter mit ihrem Baby gpointstudio - stock.adobe.com

Kinderbetreuung

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplatz ab 1. Geburtstag

Sozialpartnerinnen und IV bekräftigen Forderung für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die coronabedingte Schließung von Kindergärten und Schulen hat viele Eltern in den vergangenen eineinhalb Jahren vor schwierige Herausforderungen gestellt. Jetzt mit Schulbeginn sind viele Eltern  wieder verunsichert, wie sie die Kinderbetreuung sicherstellen sollen.

Die Sozialpartnerinnen und die Industriellenvereinigung erinnern daher an ihr bereits präsentiertes gemeinsames Forderungspapier zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es liefen zwar Gespräche mit einzelnen Landesobleuten, zur Umsetzung ist es bisher aber nicht gekommen

Sozialpartnerinnen und IV setzen sich gemeinsam für eine flächendeckende und leistbare Kinderbetreuung ein.
Sozialpartnerinnen und IV setzen sich gemeinsam für eine flächendeckende und leistbare Kinderbetreuung ein.

Es braucht Planungssicherheit

Die zentralste Forderung des Papiers ist der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag. „Noch immer warten Eltern in Österreich auf einen leistbaren Kinderbetreuungsplatz. Viele haben deshalb Probleme, Betreuung und berufliche Verpflichtungen unter einen Hut zu bekommen. Größtenteils sind es dann Mütter, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder ganz aufschieben. Der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag des Kindes schafft Sicherheit und Entlastung für Eltern,“ betont ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann die Wichtigkeit des Rechtsanspruchs.

Die Regierung lässt sich aber Zeit, um auf die Sorgen der Eltern zu reagieren. So auch bei der Sonderbetreuungszeit, die mit Juli ausgelaufen ist. Die Gewerkschaftsfrauen forderten bereits seit vergangener Woche ihre Wiedereinführung, denn Schul- und Kindergartenschließungen sind bei den steigenden Infektionszahlen vorprogrammiert und der Urlaub ist bereits aufgebraucht. 

Eine große Herausforderung ist auch, dass die Kinderbetreuung in allen Bundesländern anders geregelt ist. Gerade bei der Elementarpädagogik im Kindergarten braucht es neben dem Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz dringend auch ein bundeseinheitliches Rahmengesetz, um eine einheitliche und hohe Mindeststandards zu gewährleisten:

„Nur mit bundesweit einheitlichen Mindeststandards kann Planungssicherheit für Eltern und Beschäftigte, aber auch für die Betreiber:innen der Einrichtungen ermöglicht werden,“ so Schumann.

Frauen sind unverzichtbar für den Arbeitsmarkt

ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann
"Noch immer warten Eltern in Österreich auf einen leistbaren Kinderbetreuungsplatz. Der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag des Kindes schafft Sicherheit und Entlastung für Eltern", sagt ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann.

Die Leidtragenden der mangelnden Kinderbetreuung sind meist Frauen. Sie sind allerdings besser gebildet als jemals zuvor und unverzichtbar für den Arbeitsmarkt. Um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, braucht es daher flächendeckende, günstige und qualitätsvolle Kinderbetreuungsangebote in ganz Österreich. Nur so können Frauen nach der Karenz schneller an den Arbeitsplatz zurückkommen, was sich auf ihre Erwerbskarrieren, ihr Einkommen und ihre Pension positiv auswirkt.

Noch immer warten Eltern in Österreich auf einen leistbaren Kinderbetreuungsplatz. Viele haben deshalb Probleme, Betreuung und berufliche Verpflichtungen unter einen Hut zu bekommen. Der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag des Kindes schafft Sicherheit und Entlastung für Eltern.

ÖGB-Vizepräsidentin und –Frauenvorsitzende Korinna Schumann

Es braucht mehr finanzielle Mittel

EU-Staaten investieren im Durchschnitt 1 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung in Kindergärten – Österreich hat hier massiven Nachholbedarf. Die Sozialpartnerinnen und Industriellenvereinigung fordern daher eine rasche Aufstockung der finanziellen Mittel und ein konkretes Finanzierungsmodell, damit Österreich hier nicht noch weiter zurückfällt.

Auch die Wirtschaft würde massiv profitieren, denn Investitionen in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein Beschäftigungs- und Konjunkturmotor. Zudem stärken sie den ländlichen Raum, denn neben der Verfügbarkeit von attraktiven Arbeitsplätzen, insbesondere für gut gebildete Frauen, ist die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiger Faktor, um Abwanderung entgegen zu wirken.