Kinderbetreuung
4. Corona-Welle: Eltern stehen wieder vor Betreuungsproblem
ÖGB fordert Sonderbetreuungszeit, um Frauen zu entlasten und Kinder zu schützen
Erkrankte Kinder, kurzfristige Schul-, Kindergarten- oder Hortschließungen, Homeschooling. Die herannahende vierte Corona-Welle wird vor allem für Eltern wieder zum Problem. Der ÖGB fordert daher die Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit.
Schulkonzept ohne Eltern
Kinder gehören zu den am wenigsten geschützten Personen vor Corona. „Wir wissen, dass die Delta-Variante auch für Kinder extrem ansteckend ist. Dazu kommt, dass sie erst ab zwölf Jahren geimpft werden können“, sagt ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann. Eltern werden also im Krankheitsfall ihrer Kinder wieder enorm gefordert sein.
Von den Ankündigungen, was im Herbst geplant ist, um die Auswirkungen der vierten Corona-Welle abzufedern, haben Eltern wenig. Sie brauchen echte Entlastung und vor allem Planungssicherheit.
Das kürzlich von Bundesminister Faßmann verkündete Schulkonzept für den Herbst erwähnt mit keinem Wort die Rolle der Eltern. Die Regierung geht davon aus, dass Schulen nur vereinzelt und kurzfristig geschlossen werden müssen. Die steigenden Infektionszahlen sprechen aber eine andere Sprache. Im Raum bleibt die Frage, was Eltern machen sollen, wenn das eigene Kind schwer erkrankt oder es zu längerfristigen Schließungen kommt?
„Von den Ankündigungen, was im Herbst geplant ist, um die Auswirkungen der vierten Corona-Welle abzufedern, haben Eltern wenig. Sie brauchen echte Entlastung und vor allem Planungssicherheit,“ ist Schumann überzeugt.
Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit
Um nicht wieder Urlaub aufbrauchen zu müssen, könnte die Wiedereinführung der vom ÖGB durchgesetzten Sonderbetreuungszeit Abhilfe schaffen. Die Regelung war mit Beginn der Sommerferien ausgelaufen. Speziell für Kinder in Quarantäne braucht es auf jeden Fall wieder den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.
Der Rechtsanspruch auf die Corona-Sonderbetreuungszeit mit Schulbeginn ist alternativlos!
Die dies- und letztjährigen Corona-Erfahrungen haben gezeigt, dass es schlussendlich wieder Frauen sind, die im Notfall die Arbeitszeit reduzieren, um für ihre Kinder da sein zu können. Langfristig müssen sie dann auch mit Nachteilen bei der Pension rechnen, die ohnehin schon niedriger sind als bei Männern.
„Ohne diesen Rechtsanspruch, um ihre Kinder daheim betreuen zu können, werden vor allem Arbeitnehmerinnen wieder zu Bittstellerinnen. Der Rechtsanspruch auf die Corona-Sonderbetreuungszeit mit Schulbeginn ist alternativlos!“, ist Schumann überzeugt.