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Die wichtigsten Informationen zur Bildungskarenz auf einen Blick Freedomz - stock.adobe.com

Bildung

Bildungskarenz: Die wichtigsten Fakten

Sie stehen im Beruf und brauchen Zeit für eine Aus- oder Weiterbildung? Alles was Sie dazu wissen müssen

Was ist eine Bildungskarenz?

Die Bildungskarenz ist eine Maßnahme, um Arbeitnehmer:innen lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Dabei können sie eine beruflich relevante Aus- und Weiterbildung machen. Vom Arbeitsmarktservice (AMS) bekommt man in dieser Zeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. 

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Vereinbarung einer Bildungskarenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in.
  • Der/die Arbeitnehmer:in muss mindestens sechs Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein (geringfügige Beschäftigung ist nicht ausreichend), wobei für Saisonarbeitskräfte Sonderregelungen bestehen.
  • Mit dem AMS das Weiterbildungsvorhaben klären und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können. D.h. etwa Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung von mindestens 20 Wochenstunden (bei einer Betreuungspflicht von einem Kind unter sieben Jahren 16 Wochenstunden). Nachgewiesene Lern- und Übungszeiten können auf die Anzahl der Wochenstunden angerechnet werden.
  • Zusätzliche Erwerbstätigkeit ist erlaubt, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird (2024: € 518,44).

Wie lange kann ich in Bildungskarenz gehen?  

Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt zwei Monate. Maximal können 12 Monate innerhalb von vier Jahren vom AMS gefördert werden. Die Bildungskarenz kann aufgeteilt werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate umfassen muss.

Welche Aus- und Weiterbildungen kann ich machen? 

Alle Weiterbildungsmaßnahmen, die Sie beruflich weiterbringen. So können etwa Schul- und Studienabschlüsse nachgeholt oder Fremdsprachenschulungen absolviert werden. Sie können sich im In- und Ausland weiterbilden.

Wie kann man Bildungskarenz beantragen?

Entweder online über das AMS-Konto oder persönlich bei der zuständigen AMS-Stelle.

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Wird der Erfolg bei den absolvierten Kursen geprüft? 

Die Teilnahme an den Kursen ist zu belegen. Wird beispielsweise während der Bildungskarenz ein Studium nachgeholt, muss nach jedem Semester bzw. nach jeweils sechs Monaten ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von vier Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von acht ECTS-Punkten erbracht werden. Auch andere Erfolgsnachweise (Diplomprüfung, Rigorosum, Diplomarbeit oder sonstige Abschlussarbeit) sind möglich.

Achtung! Der seminaristische Anteil bei Online-Kursen bzw. die persönliche Anwesenheit bei Weiterbildung muss zumindest ein Viertel (25 Prozent) vom gesamten Wochenstundenausmaß ausmachen! 

Bist du dir nicht sicher, was genau gilt bzw. ob dein Kurs die Voraussetzungen erfüllt, frage lieber noch einmal beim AMS nach und lass dir die Bestätigung schriftlich geben.

Welche Vorteile bringt die Bildungskarenz?

  • Während der Weiterbildung können Sie auf ein gesichertes Einkommen (in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes) zählen, wenn Sie die Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld erfüllen.
  • Es besteht die Möglichkeit, sich im In- und Ausland weiterzubilden.
  • Der Arbeitgeber hat keine finanziellen Nachteile.

Welche Nachteile können entstehen?

  • Für Niedrigverdiener:innen ist es schwer, in Bildungskarenz zu gehen.
  • Viele bleiben nach der Auszeit nicht mehr im selben Job oder werden arbeitslos.
  • Laut AMS waren nur 45 Prozent der Bezieher:innen nach Ende der Bildungskarenz wieder beim selben Arbeitgeber beschäftigt.

Kann ich nach der Bildungskarenz an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren?

Im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrags hat man Anspruch darauf, weiterbeschäftigt zu werden. Anders sieht es bei derselben Tätigkeit im Unternehmen aus: Der Anspruch auf den „alten Arbeitsplatz“ ist nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Alle Infos zur Bildungskarenz auf ams.at